Herausgabeklage gegen Seniorenheim erfolgreich

In diesem Verfahren wurde ein Seniorenheim, in welchem sich die Mutter unserer Mandantin befand, mehrmals zur Herausgabe der Pflegeunterlagen aufgefordert. Das beklagte Seniorenheim lehnte jedoch die Herausgabe der Unterlagen ab. Nunmehr hat das Gericht die Beklagte zur Herausgabe der Behandlungsunterlagen verurteilt. Urteil Landgericht München I vom 22.08.2012, Az: 9 O4659/12.

Last updated by Nina Echterling at 29. August 2012.


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Wiesn-Zelte 2026: Welches Festzelt passt zu mir?
wallpaper-1019588
Oide Wiesn 2026 – Tipps
wallpaper-1019588
Magnesium im Vergleich: Formen, Dosierung und Kaufkriterien
wallpaper-1019588
Ich habe eigentlich kein Buch gegen Flugangst geschrieben