Gütersloh (ots) – Kreis Gütersloh (CK) – Gewalt im häuslichen Bereich ist eine in unserer Gesellschaft immer noch weit verbreitete Gewaltform, von der in erster Linie Frauen und Kinder betroffen sind. Von Häuslicher Gewalt wird dann gesprochen, wenn es innerhalb einer häuslichen Gemeinschaft zu Gewalttätigkeiten gekommen ist. Täter und Opfer können also nicht nur der Ehemann und die Ehefrau, sondern auch beispielsweise Mutter und Sohn, Stiefvater und Stieftochter, gleichgeschlechtliche Paare oder Wohngemeinschaften sein. Der Begriff der Häuslichen Gewalt meint dabei nicht nur die körperliche Gewalt, der die Opfer ausgesetzt sind. Der Gewaltbegriff ist in diesem Bereich sehr vielschichtig und beginnt mit Beleidigungen, Demütigungen und Erniedrigungen des Opfers und setzt sich über Beschimpfungen, Bedrohungen und Isolation fort. Oft werden Opfer eingesperrt, verfolgt, belästigt oder terrorisiert.
Frauen und Kinder werden öfter Opfer körperlicher Gewalt, Männer Opfer subtilerer Gewaltformen wie Demütigungen und Erniedrigungen. In vielen Fällen stehen Familie, Freunde und Bekannte dem Geschehen innerhalb einer gewalttätigen Familie rat- und hilflos gegenüber, den Betroffenen wird wenig oder keine Unterstützung angeboten. Außenstehende verstehen oft nicht, warum die Geschädigten sich nicht von dem Gewalttäter trennen. Oft bricht das Umfeld dann den vielleicht für das Opfer letzten sozialen Kontakt ab oder schaut weg.
Oftmals besteht zwischen Opfer und Täter eine Abhängigkeit; auch Gründe wie Angst, Ohnmacht, Mutlosigkeit, aber auch gemeinsame Kinder, Illusionen über die Liebe oder auch das eigenen Rollenbild können mögliche Gründe für das Opfer sein, die gewalttätige Beziehung aufrecht zu erhalten. In anderen Fällen wird die Gewalt verharmlost oder es wird daran appelliert, die Gewaltbeziehung zugunsten der Kinder und Familie aufrecht zu erhalten. Geschädigte fanden oftmals zu wenig Zugang zu Beratung, Hilfe und Informationen. Dieses sollte durch die Einführung des Gewaltschutzgesetzes 2002 geändert werden:
Der Schutz und die Rechte von Opfern häuslicher Gewalt wurden gestärkt, Täter werden zur Verantwortung gezogen. Polizeibeamte, die in Fällen von Häuslicher Gewalt zur Hilfe gerufen wurden, erstatten in jedem Falle von Amts wegen eine Strafanzeige gegen den Täter. Ein Strafantrag, der oftmals von dem eingeschüchterten Opfern nicht gestellt wurde, ist zur strafrechtlichen Verfolgung des Täters nicht mehr erforderlich. Die Polizei hat darüber hinaus besondere Möglichkeiten, nach dem Polizeirecht Maßnahmen zum Schutz der Opfer zu ergreifen. So können in bestimmten Fällen Häuslicher Gewalt der Verursacher oder die Verursacherin aus der Wohnung und deren unmittelbarer Umgebung verwiesen und ein Rückkehrverbot ausgesprochen werden.
Der Gewalttäter darf in dieser Zeit die Wohnung und das Haus nicht – auch nicht mit Zustimmung des Opfers – betreten. Unerheblich ist, wem die Wohnung gehört oder wer sie gemietet hat. Diese Einhaltung des Rückkehrverbotes wird von der Polizei überprüft. Die polizeiliche Wohnungsverweisung endet nach Ablauf von 10 Tagen. In dieser Zeit hat das Opfer die Möglichkeit zu überlegen, wie es weitergehen soll. Dabei stehen den Betroffenen verschiedene Anlaufstellen, Beratungsstellen und Hilfsorganisationen zur Seite.
Weiterhin hat das Opfer die Möglichkeit, beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen, dass der Täter auch langfristig nicht in die Wohnung zurückkehren darf. So kann beispielsweise das zuständige Gericht auf entsprechenden Antrag nach dem Gewaltschutzgesetzt die Anordnungen aussprechen, dass sich der Gewalttäter dem Opfer und dessen Wohnung auf einen bestimmten Umkreis nicht nähert und auch sonst keinen Kontakt aufnehmen darf. Wenn das Opfer die gemeinsame Wohnung verlassen möchte, stehen Frauenhäuser zur Verfügung, die Frauen und Kinder Tag und Nacht aufnehmen können. Lassen Sie sich, auch als Angehörige, beraten und unterstützen!
Die Opferschutzbeauftragte der Polizei Gütersloh, Kriminalhauptkommissarin Ursula Rutschkowski, steht Opfern auch kurzfristig telefonisch und persönlich für Beratungen zur Verfügung und kann Kontakte zu anderen Beratungsstellen oder Frauenhäusern vermitteln. Frau Rutschkowski ist wochentags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der Telefonnummer 05241/869 1873 zu erreichen. Über den Polizeiruf 110 können Sie darüber hinaus jederzeit zu Ihrem Schutz die Polizei rufen.