Die aktuelle Urlaubszeit ist scheinbar wieder Hochsaison für Einbrecher. Fast täglich ließt man in der regionalen Tagespresse, dass wieder in Häuser und Wohnungen eingebrochen wurde. Eine solche, wirklich unliebsame, Überraschung muss man ja absolut nicht haben. Im Netz findet man eine Menge Hinweise und Tipps, wie man es Einbrechern auch in urlaubsbedingter Abwesenheit möglichst schwer machen kann, in das eigene Haus oder die eigene Wohnung einzudringen.
Neben den vielen passiven und baulichen Maßnahmen, angefangen bei verschlossenen Türen und Fenstern, Gittern vor Kellerfenstern oder speziell gesicherten Eingangstüren und Schlössern ist auch immer wieder von der Installation von Alarmanlagen als Einbruchsicherung die Rede, um unliebsame “Besucher” abzuschrecken oder den potentiellen Bruch zumindest zu verzögern. “Lärm und Licht seien immer die verlässlichsten Mittel, um Einbrecher abzuschrecken” meint zum Beispiel ein Polizist in diesem Artikel aus der regionalen Presse.
Alarmanlagen, oder allgemeiner gefasst, Gefahrenmeldeanlagen, gibt es ja in Hülle und Fülle auch im Internet. Von einfachen Bewegungsmeldern mit Licht bis hin zu komplexen Anlagen mit Video- und Foto-Aufzeichnung, Zugriff aus der Entfernung über das Internet, automatischem Versand von Foto und Video via E-Mail und Alarmierung über das Smartphone ist alles möglich. Eine gute Auswahl an Alarmanlagen bietet zum Beispiel der Online-Shop von eas-y.de. Dort kann man sich einen guten Überblick über die Möglichkeiten zur technischen Absicherung der eigenen vier Wände mit Alarmanlagen machen.
Da bleibt es dem eigenen Geschmack, der technischen Versiertheit und nicht zuletzt dem eigenen Geldbeutel überlassen, welche Anlage man im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung verbauen möchte. Auf jeden Fall sollte man sich Gedanken über dieses Thema machen und seine eigenen vier Wände sichern. Für Rauchwarnmelder gibt es ja bis Ende 2017 die gesetzliche Verpflichtung zur Nachrüstung, bei Alarmanlagen ist so eine Pflicht noch nicht in Sicht. Hier geht es eher um den eigenen Antrieb als um gesetzliche Auflagen.