Hartz IV News: Sanktionen trotz Krankmeldung – und mehr

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1. BA sucht Hartz IV Bezieher zum Streikbrechen

Die Dreistigkeiten der Bundesagentur für Arbeit (BA) werden offenbar immer heftiger. Schon lange betreibt diese Behörde von sich aus Arbeitsmarktpolitik. Nun sucht sie billige Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter zum Streikbrechen für die Deutsche Post und übernimmt auch gleich die Vorauswahl der Bewerbungen… Weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/ba-sucht-hartz-iv-streikbrecher-fuer-hungerlohn-90016625.php


2. Gegen-Hartz wirkt: Arbeitsagentur zieht Stellenanzeige für Streikbrecher-Stellen zurück

Gegen-Hartz wirkt: Wie wir berichteten, stellte die Arbeitsagentur Magdeburg ein Stellenangebot in die Jobsuche-Datenbank, um Arbeitskräfte unter dem gesetzlichen Mindestlohn als Streikbrecher der Post einzusetzen. Der Fall erregte bundesweit Aufsehen und zahlreiche Politiker, vor allem der Linken, schalteten sich in die Sache ein. Aufgrund des Drucks hat die BA reagiert und das Stellenangebot auf der Server gelöscht… Weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/ba-zieht-kleinlaut-streikbrecher-anzeige-zurueck-90016628.php


3. Antrag der Linkspartei, die Zwangsverrentung bei Hartz IV abzuschaffen, wurde abgelehnt

Der Antrag (18/589) der Fraktion Die Linke, Zwangsverrentungen bei älteren Hartz IV-Beziehern abzuschaffen, wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag mit Koalitionsmehrheit abgelehnt. Das teilt die Bundesregierung in einer Presseerklärung mit. Auch Bündnis 90/Die Grünen stimmte für die Vorlage… Weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/gescheitert-zwangsrente-bei-hartz-iv-bleibt-90016626.php


4. Sanktionen trotz Krankmeldung

Einem Hartz IV-Bezieher dürfen die Leistungen ausnahmsweise auch gekürzt werden, wenn er zu einem Termin bei der Behörde nicht erscheint und hierzu nur eine Krankschreibung vorlegt, nicht aber die verlangte Reiseunfähigkeitsbescheinigung… Weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-sanktionen-trotz-krankschreibung-90016627.php


5. BSG-Urteil: Jobcenter muss Entscheidungen auf Grundlage zuvor ermittelter Tatsachen treffen

Nimmt das Jobcenter eine Hartz IV Leistungsbewilligung zurück, muss diese Entscheidung auf der Grundlage zuvor ermittelter Tatsachen getroffen werden. Somit ist die Sozialbehörde dazu verpflichtet zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Leistungseinstellung erfüllt sind. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25. Juni 2015 hervor (Aktenzeichen: B 14 AS 30/14 R). Demnach darf das Jobcenter diese Aufgabe im Fall einer Klage nicht den Sozialgerichten zuschieben… Weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/jobcenter-keine-uebertragung-ans-sozialgericht-90016624.php


6. Ehepaar darf zu viel gezahlte Hartz IV Leistungen in Höhe von 1300 behalten, weil das Jobcenter die Jahresfrist für die Aufhebung der überzahlten Leistungen nicht eingehalten hat

Die Rücknahme eines Bewilligungsbescheides durch eine Behörde hat innerhalb eines Jahres zu erfolgen. Und zwar ab dem Zeitpunkt, da das Jobcenter wusste, dass es dazu kommen wird. Wird diese Frist nicht beachtet, dürfen ALG II Leistungsbezieher zu viel gezahltes Geld behalten. Die 22. Kammer des Sozialgerichts Gießen hat deshalb der Klage eines Ehepaares aus dem Wetteraukreis stattgegeben.. Weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/keine-rueckzahlung-von-zu-hohen-hartz-iv-leistungen-90016622.php


7. Skandal: Ein Ehepaar mit Behinderung könnte bald obdachlos sein, wenn das Jobcenter sich weiterhin weigert, die Kosten für den Umbau für ein behindertengerechtes Bad zu übernehmen

Edgar und Monika Verley sind verzweifelt. Obwohl das Jobcenter in Menden dem körperlich behinderten Ehepaar den Umzug in eine behindertengerechte Wohnung zugesagt hatte, macht das Amt nun doch einen Rückzieher. Zwar darf das Paar in die neue Wohnung umziehen, die Kosten für den Umbau eines behindertengerechten Badezimmers will das Jobcenter jedoch nicht mehr übernehmen. Aber ohne barrierefreies Bad können die Verleys nicht in die neue Wohnung einziehen… Weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/jobcenter-laesst-schwerkranke-im-stich-90016621.php


8. Leih- und Teilzeitarbeit haben spürbare Folgen für das Privatleben

Atypische Beschäftigung – Leiharbeit, Minijobs und Teilzeit – ist mit zahlreichen Nachteilen verbunden. Das belegt eine aktuelle Studie des Forschungszentrums Familienbewusste Personalpolitik (FFP) in Münster im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung. Demnach verdienen Minijobber und Teilzeitbeschäftigte nicht nur weniger, auch ihr Privat- und Familienleben leidet unter den Arbeitsmodellen, wie die Studienautoren Prof. Dr. Irene Gerlach.. Weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/leih–und-teilzeitarbeit-haben-spuerbare-folgen-90016620.php


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Informationen zum Thema – Hartz iv-Sanktionen

zur erinnerung – HARTZ-IV BETRUG – SANKTIONSQUOTE

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EILMELDUNG:

Sozialgericht Leipzig hält 100% Leistungskürzung für Verfassungskonform und urteilt genau entgegen dem Sozialgericht Gotha

Tenor: Der Leistungsbezieher erhielt Sachleistung in Wert von 300 € und zudem die volle Miete und Heizkosten, so das weder Obdachlosigkeit noch ein “Verhungern” drohten.
Das Stigma dem der Betroffene ausgesetzt war durch die öffentliche Bloßstellung mit Hartz IV Gutschein einkaufen zu müssen, fand keine Beachtung.

Sozialgericht Leipzig, Urteil vom 16.06.2015 – S 24 AS 2264/14

Urteil zur Kürzung des “Hartz IV”-Regelbedarfs um 100% wegen Pflichtverletzung eines Unter-25-Jährigen

Verstößt die im SGB II für Unter-25-Jährige vorgesehene Minderung i. H. v. 100 % des maßgebenden Regelbedarfs bei einer ersten Pflichtverletzung gegen das aus Art. 1 GG i. V. m. dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) hergeleitete Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum?

Der Sachverhalt
Der damals 23-jährige Kläger bezog bis Juli 2014 Leistungen nach dem SGB II (“Hartz IV”). Das Jobcenter wies ihn einer Arbeitsgelegenheit zu, bei der er gegen eine Mehraufwandsentschädigung von 1,50 € in der Stunde an 20 Wochenstunden gebrauchte Möbeln aufbereiten sollte.

Nachdem der Kläger diese Arbeitsgelegenheit nicht wahrgenommen hatte, senkte das Jobcenter den Regelbedarf zunächst in den Monaten März bis Mai 2014 um 100 % ab und erbrachte lediglich Leistungen für Unterkunft und Heizung.

Der Sanktionszeitraum wurde sodann im Widerspruchsverfahren durch das Jobcenter im Ermessenswege auf sechs Wochen vom 1. März bis 11. April 2014 verkürzt.
Auf entsprechende Anträge hin wurden dem Kläger für den Sanktionszeitraum Gutscheine für Sachleistungen im Wert von insgesamt 300,00 € gewährt.

Mit seiner Klage machte der Kläger geltend, die Sanktionsregelung für Unter-25-Jährige (s. Anmerkung am Ende) sei verfassungswidrig. Sie stelle insbesondere einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Grundgesetz (GG) dar, da eine Ungleichbehandlung zwischen Über-25-Jährigen und Unter-25-Jährigen nicht gerechtfertigt sei.

Das Sozialgericht Leipzig ist in seinem Urteil (Az. S 24 AS 2264/14) dieser Auffassung nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen. Die im Gesetz für Unter-25-Jährige vorgesehene Minderung i. H. v. 100 % des maßgebenden Regelbedarfs bei einer ersten Pflichtverletzung verstoße nicht gegen das aus Art. 1 GG i. V. m. dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) hergeleitete Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.

Auch dieses Grundrecht gewährleiste nämlich keinen von Mitwirkungsobliegenheiten und Eigenaktivitäten unabhängigen Anspruch auf Erbringung von voraussetzungslosen Sozialleistungen.
Der Schutz des Grundrechts sei im vorliegenden Zusammenhang insbesondere dadurch gewährleistet, dass der Sanktionszeitraum auf sechs Wochen beschränkt werden könne und eine Unterdeckung der physisch existentiellen Bedarfe aufgrund der Gewährung von Gutscheinen fast auszuschließen sei.
Auch im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG bestünden keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Die schärfere Sanktion bei Unter-25-Jährigen sei geeignet, das gesetzgeberisch verfolgte Ziel zu fördern, Langzeitarbeitslosigkeit in dieser Personengruppe frühzeitig zu verhindern. Dabei habe der Gesetzgeber hinsichtlich der Beurteilung der Effektivität des von der Sanktion ausgehenden Abschreckeffektes eine Einschätzungsprärogative.
Deshalb und mangels einschlägiger wissenschaftlicher Analysen zur Wirkung von Sanktionen auf Unter-25-Jährige könne im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung auch nicht davon ausgegangen werden, dass eine mildere Sanktion die gleiche Wirkung erziele.

Rechtsgrundlagen zur Sanktionsregelung
Nach § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB II verletzen erwerbsfähige Leistungsberechtigte u. a. dann ihre Pflichten, wenn sie sich trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis weigern, eine zumutbare Arbeitsgelegenheit aufzunehmen. Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, mindert sich das Arbeitslosengeld II bei einer Pflichtverletzung nicht nur wie bei den Über-25-Jährigen um 30%, sondern um 100% der Regelleistung (§ 31a Abs. 2 Satz1 SGB II).

Die regelmäßig dreimonatige Dauer der Sanktion kann bei
Unter-25-Jährigen nach § 31b Absatz 1 Satz 4 SGB II unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auf sechs Wochen verkürzt werden. Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes II um mehr als 30 % des Regelbedarfs können auf Antrag ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen (Gutscheine) erbracht werden (§ 31a Abs. 3 Satz 1 SGB II).

Sozialgericht Leipzig, Urteil vom 16.06.2015 – S 24 AS 2264/14
SG Leipzig

quelle FHP: Freie Hartz IV Presse

aktuell http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/ba-zieht-kleinlaut-streikbrecher-anzeige-zurueck-90016628.php

und http://altonabloggt.com/2015/07/04/offener-brief-an-die-bundesagentur-fur-arbeit-alles-weise-oder-was/

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Videos zum Thema

Die schmutzigen Tricks der Jobcenter

links zum Thema
Tricksereien bei der Jobvermittlung
http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/ndr/2014/jobvermittlung-100.html
widerstand gegen Maßnahmen https://detlefnolde.wordpress.com/2014/07/31/widerstand-gegen-jobcenter-massnahme/

empfehle http://altonabloggt.com/2015/03/21/verheizt-und-aufgeladen/

youtube  mantovan9

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Geschichtsstunde – Arbeitszwang für Hartz IV Bezieher

youtube DresdnerSozialwacht

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wichtig !!

Günstiger Urlaub und kaum jemand weiß davon

100.000 Euro stellt das Land jährlich bereit, um sozialschwachen Familien einen Urlaub zu ermöglichen. Aber nur ein Bruchteil des Geldes wird abgerufen. Wo ist das Problem?
Quelle http://www.ndr.de/

youtube Michael molli

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links zum Thema – aktuell

Geplante Hartz-IV-Reform: »Sozialexperten« unterschiedlicher Interessenverbände plädierten im Bundesausschuss mehrheitlich für Sanktionen

Sollen Jobcenter Erwerbslosen das Existenzminimum kürzen und sie so zu »Pflichterfüllung« erziehen dürfen? Ja, Druck müsse sein, war sich die Mehrheit der gestern im Bundessozialausschuss angehörten zwölf »Sozialexperten« verschiedener Interessenverbände einig.

mehr »Wie aus einer Parallelwelt«

Poststreik bringt Hartz IV Bezieher in Bredouille

»Ordnungspolitische« Altersarmut

DGB fordert mehr Geld für Ausbildung von Arbeitslosen

Mutige Kampagne: Hier zeigen Hartz-IV-Empfänger ihr …

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Epilog – HARTZ IV Sanktions-Tombola! ZIEH ODER STIRB! 

und http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/ba-quoten-vorgabe-bei-hartz-iv-sanktionen3329.php

blogbeiträge https://mantovan9.wordpress.com/?s=hartz+iv+Sanktionen

hartz iv muss weg !!!


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