1. Anspruch auf Hartz IV bleibt trotz Verweigerung eines Rentenantrags bestehen
Der Hartz IV Anspruch bleibt auch dann bestehen, wenn sich Leistungsberechtigte weigern, einen Rentenantrag zu stellen. Das entschied das Sozialgericht Dresden (SG) in seinem Beschluss vom 25. März 2014 im Fall von Spätaussiedlern. Der Ehemann eines Paares mit russischer und deutscher Staatsbürgerschaft war der Aufforderung des Jobcenters Sächsische Schweiz – Osterzgebirg, Rente in Russland zu beantragen, nicht nachgekommen… Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-trotz-fehlendem-rentenantrag-90016033.php
2. Neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung belegt Fehler in der Berechnung der Regelsätze
Bereits mehrere Studien kamen zu dem Ergebnis, dass der Hartz IV-Regelsatz nicht ausreicht, um das Existenzminimum zu decken. Eine aktuelle Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung bestätigt die Defizite und deckt zudem auf, wie bei der Berechnung der Regelsätze getrickst wird. Demnach erreicht das Grundsicherungsniveau nur gut ein Drittel des durchschnittlichen Lebensstandards… Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/neue-studie-hartz-iv-regelsaetze-sind-zu-niedrig-90016034.php
3. Jobcenter & Leiharbeit Hand in Hand
Am vergangen Mittwoch fand in Worms eine Zeitarbeitsmesse statt, zu der Erwerbslose von Jobcenter und Arbeitsagentur eingeladen wurden. Hans Herbert Rolvien, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA), kritisierte die Veranstaltung scharf: „Es handelt sich mal wieder um eine dieser berüchtigten Zeitarbeitsbörsen, bei denen die schwarzen Schafe der Zeitarbeit kostenfrei in staatlichen Räumen für ihre Niedriglohn-Jobs werben dürfen.“… Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/jobcenter–leiharbeit-hand-in-hand-90016041.php
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4. Arbeitslosengeld II wird nicht rückwirkend gezahlt, wenn die Leistungen nicht rechtzeitig beantragt werden
Erwerbslose müssen rechtzeitig einen Hartz IV-Antrag stellen, da Leistungen zur Grundsicherung nicht rückwirkend vom Jobcenter gezahlt werden. Darauf weist das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel mit seinen Urteil vom 6. März 2014 hin (Aktenzeichen: B 4 AS 29/13 R). Im verhandelten Fall hatte ein erwerbsloser Eisenflechter Arbeitslosengeld I bezogen, das jedoch nicht zum Leben ausreichte. Aufstockende Hartz IV-Leistungen beantragte der Mann erst zwei Monate später, wollte diese aber rückwirkend ab Beginn der Erwerbslosigkeit geltend machen… Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/keine-rueckwirkende-zahlung-von-hartz-iv-90016039.php
5. Bei stattgegebenen Widersprüchen Auslagenpauschale beim Jobcenter geltend machen
Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt (SG) vom 11. März 2014 (Aktenzeichen: S 24 AS 1074/10) haben Hartz IV-Bezieher nach einem gewonnen Widerspruchs- oder Klageverfahren Anspruch auf eine Auslagenpauschale in Höhe von 20 Euro. Diese entspreche der Pauschale für Post-, Telekommunikationsentgelte nach Nr. 7002 VV RVG für Anwälte und sei vom Jobcenter zu gewähren, so das Gericht. Zudem können auch Fahrkosten geltend gemacht werden… Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-20-euro-ausgleich-bei-widerspruch-90016038.php
6. 150 Euro Abwrackprämie für den Austausch eines neuen Kühlschranks
Hartz-IV-Bezieher sollen beim Energiesparen unterstützt werden. Alte Kühlschränke verbrauchen Unmengen an Strom. Und die Stromkosten müssen bekanntlich aus den Regelleistungen bezahlt werden. Doch das Projekt könnte scheitern, da der Zuschuss nicht ausreicht, um einen energieeffiziente Kühlschrank zu kaufen… Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-150-euro-fuer-neuen-kuehlschrank-90016037.php
7. Jugendarrest bedeutet keinen Ausschluss von Hartz IV-Leistungen
Wenn Heranwachsende in den Jugendarrest kommen, verlieren sie dadurch nicht ihren Anspruch auf Hartz IV-Leistungen. Das entschied das Sozialgericht (SG) Dresden (Aktenzeichen: S 7 AS 156/13). Der bis zu vierwöchige Dauerarrest stelle keine reguläre Freiheitsstrafe dar, die mit einem Ausschluss der Hartz IV-Leistungen einher gehen würde, urteilte das Gericht… Weiter:
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8. Zigaretten, Kronkorken und Heroinspritzen sollen zukünftig in Berlin von Erwerbslosen beseitigt werden
Im Rahmen einer neuen Maßnahme des Jobcenters sollen Berliner Hartz IV-Bezieher zukünftig Müll auf Spielplätzen einsammeln. Neben Zigarettenkippen, Kronkorken und Verpackungsmaterialien dürften die Erwerbslosen dabei auch mit gesundheitsgefährdendem Abfall wie Heroinspritzen in Kontakt kommen. Das neue Projekt sorgt deshalb bereits im Vorfeld für heftige Kritik… Weiter:
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Fotomontage http://www.die-keas.org/zeitarbeit
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Informationen zum Thema – Schwerpunkt
Ramschware Langzeitarbeitslose – Der Mindestlohn
Kommentar zu Ausnahmen Mindestlohn – Langzeitarbeitslose
Was interessiert das Geschwätz von gestern. „Der Mindestlohn kommt pünktlich und ohne Ausnahmen“, so Nahles noch vor kurzem. Der Mindestlohn ist da und damit mehr ein Treppenwitz der SPD und Offenbarungseid der sozialdemokratischen Bundesarbeitsministerin. Ehrenamtliche, Auszubildende, Pflichtpraktikanten und Langzeitarbeitslose sind ausgenommen. Allein dieses lässt schon zweifeln am Verständnis eines flächendeckenden Mindestlohns. Langzeitarbeitslose sollen anhand der Ausnahme von sechs Monaten Mindestlohn sozusagen auf ihre Tauglichkeit für den Arbeitsmarkt getestet werden. Es gilt eine Anlernphase, die zunächst bestanden werden muss. Es wird diskriminierenderweise davon ausgegangen, dass die Langzeitarbeitslosen wohl besonderen Bedarf am Lernen von Pünktlichkeit, Tagesstruktur, Belastbarkeit und dem eigentlichen Arbeiten haben, sie werden ad hoc zunächst unter Generalverdacht gestellt, dass sie dieses verlernt hätten.
Geschaffen wurde stattdessen eine weitere Legitimität und Zementierung des prekären Arbeitsmarktes und der Ausbau einer Stigmatisierung des „faulen“, „strukturlosen“ und „hilfebedürftigen“ Erwerbslosen. Der Trichter für die Unternehmen erfährt eine unendliche Öffnung nach oben, in dem kurzerhand die sechs Monate ausgeschöpft werden, kündigt oder von vorn herein befristet, um dann neue „Opfer“ zu finden. „Opfer“, welche unter Druck durch die Jobcenter in die sechs Monate hinein gepresst werden, bevor Geldkürzungen drohen. Zusätzlich noch unter dem Deckmantel oder Geschenk eines Engliederungszuschusses durch die Bundesagentur für Arbeit. Nach dem Motto: „Besondere Menschen bedürfen einer besonderen Behandlung.“ Ein Anreiz für die Unternehmen, Zeit- und Leiharbeitsfirmen. So sind 50 % Lohnkostenzuschuss über drei Monate oder länger keine Seltenheit. Die Dauer der Zuschüsse beinhaltet zwar eine ebenso lange sogenannte Nachbeschäftigungspflicht, welche jedoch nach einfacher mathematischer Logik, bereits zu Beginn auf drei Monate begrenzt werden kann. Zu schwarz gesehen? Schlupflöcher existieren, um sie zu nutzen. Alleine das Wissen, dass vor der Tür „Hungerlohnmasse“ steht oder zwangsweise zugewiesen wird, kann einem Chef durchaus erfreuen. Er muss nur warten.
Langzeitarbeitslose Fachkräfte, Ungelernte, Akademiker und Berufsanfänger starten in eine Arbeitswelt, welche mit einer Klasseneinteilung beginnt. Ist es nicht eher so, dass die Ausnahmen bereits im Vorfeld spalten und diese zu Demotivation führen? Ist es nicht so, dass die Aussicht auf eventuelle maximale sechs Monate Beschäftigung zum Firmen-Jobcenter-Hopping führt? Und ist es nicht so, dass eine finanzielle und soziale Lebensplanung erneut auf der Strecke bleibt?
Aber ist ja egal – Nahles hat einen „Wendepunkt“ erreicht – zumindest für sie persönlich. Was interessieren da Millionen von Betroffenen? Was interessiert da der Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes? Frau Nahles, vielleicht ist in Ihren Augen die Arbeit keine Ramschware mehr – aber aus den Langzeitarbeitslosen wurde mal schnell Ramschware produziert. Und jeder, der sich veräppelt fühlt, hat in meinen Augen recht. Soziale Marktwirtschaft geht anders! Erkennbar ist politischer Dilettantismus, in dessen Denkweise die Arbeit eines Menschen nur 8,50 Euro wert sind.
quelle http://altonabloggt.wordpress.com/2014/04/03/ramschware-langzeitarbeitslose-der-mindestlohn/
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hartz-ticker
Hartz IV – Die Agentur für Arbeit treibt einen förmlich hinein!
Antrag stellen – kein rückwirkender Hartz IV Anspruch
“Aufgelesen und kommentiert 2013-03-31″ vollständig lesen
Mindestlohnvorschläge sind eine Farce
emotional kommentiert Gedanken zum Mindestlohn
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Epilog – DEMO-AUFRUF!
”Zur Erinnerung an Rosemarie F.”
Eine Demonstration In Gedenken an Rosemarie F. und die Opfer der Agenda findet am 11. April 2014 in Berlin, 11 Uhr ab U-Bf. Schönleinstraße in Kreuzberg statt.
Bereits morgen, am Montag den 24. März, gibt es auf dem Berliner Alexanderplatz, 17 Uhr neben der Weltzeituhr, eine Kreuzaktion.
Der Erste bundesweite Gedenktag für die Opfer der Agenda 2010 ist für den 2. September geplant.
weiterlesen http://www.freitag.de/autoren/michael-jaeger/die-opfer-der-agenda-2010
KreuzZug der Hartz-IV-Empfänger
Hamburg 29. März 2014
Kreuz-Aktion am Rande der SPD-Wahlkampfauftaktveranstaltung zur Europawahl 2014 in Hamburg.
YouTube Die Opfer der Agenda 2010
http://dieopferderagenda2010.wordpress.com/
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