Hartz IV-Klageflut: Jobcenter bezahlt Richter?

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Hartz IV-Klageflut: Jobcenter bezahlt Richter?

Jobcenter bezahlt Richter? Sollen so Hartz IV Klagen eingeschränkt werden?

von gegen-hartz.de

Von einem unglaublichen Vorfall berichtet der Rechtsanwalt Thomas Lange. Offenbar geht in den Sozialgerichten in Brandenburg alles drunter und drüber. Durch die regelrechte Klageflut aufgrund der Ungerechtigkeiten bei Hartz IV wird offenbar jede Idee benötigt, um die Zahl der Klagen einzudämmen. Eine „besondere Idee“ hatte nach Informationen des Rechtsanwalts Thomas Lange das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz. Hier könnte es sein, dass es zu Interessenkonflikten kommt, die höchst rechtswidrig sind.

Bewusster Interessenskonflikt?

„Die Behörde kauft sich schlichtweg denjenigen Richter bei dem Sozialgericht, der in letzter Instanz über die Vergütung der Rechtsanwälte entscheidet“, beschwert sich Lange. Wenn ein Kostenrichter die finanziellen Interessen des Jobcenters vertritt, werden die Klagen von Anwälten, die Hartz IV Betroffene vertreten, uninteressant. Die Folge: Die Kläger finden kaum noch Anwälte. „Willkür und Unfähigkeit der Behörde werden auf diese Weise zementiert und ein Rechtsschutz der Betroffenen eingeschränkt, ohne dass dies öffentlich publiziert wird”, beschwert sich er der Anwalt. Legal sei das schließlich nicht, aber was bedeutet dies schon, wenn es um die Finanzen eines Bundeslandes geht.

Das Brisante: Ein Richter wird im Rahmen seiner zahlreichen Tätigkeiten von dem Jobcenter bezahlt, die am Meisten Klagen vor Gericht zu verbuchen hat. „Mit Billigung des Präsidenten des Landessozialgerichtes gibt er den Mitarbeitern der Behörde Nachhilfeunterricht in Sachen Kostenrecht und kassiert hierfür stattliche Honorare von der Behörde“, berichtet der Anwalt. „Wenn dieses Verhalten des Richters für den Präsidenten des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg „nicht zu beanstanden“ ist, muss man sich wohl fragen, was in der brandenburgischen Justiz eigentlich überhaupt zu beanstanden ist und wie willkürlich ein Richter noch agieren darf, bevor die Staatsanwaltschaft mal ihre Augenbinde abnimmt.“ (sb)

quelle http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-klageflut-jobcenter-bezahlt-richter-361741.php

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