Es sind nur wenige Monate seit dem letzten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 09.02.2010 vergangen (Zitierung: BVerfG, 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010, Absatz-Nr. (1 – 220)), da will die Bundesregierung, voran Ursula von der Leyen bereits Grundgesetz und Rechtsfortschreibung des BVerfG missachten. Die Rechtsverstöße der derzeitigen Bundesregierung sind an und für sich Legion.
Die neoliberalen Ideologen beabsichtigen über die Missachtung der Gesetzeslage Ausgaben zu sparen. Dabei stellt schon der juristische Begriff des Existenzminimum klar, dass es sich hier um eine absolute Untergrenze handelt, bei der es zwar bezogen auf die Zusammensetzung einen Ermessensspielraum geben kann, aber nicht bezogen auf die zukünftige gebotene Anpassung (Preisentwicklung).
Jetzt versuchen die Taugenichtse der UNION und der FDP, eine klar verfassungswidrige Ermittlung der Anpassung von Regelleistungen durchzusetzen, obwohl sich das BVerfG in seinem Urteil vom 09.02.2010 hierzu klar geäußert hatte. Unter Randziffer 214 heißt es nämlich unmissverständlich:
b) Die Regelung des § 20 Abs. 4 Satz 1 SGB II über die Anpassung der Regelleistung zwischen den alle fünf Jahre erhobenen Einkommens- und Verbrauchsstichproben nach der Veränderung des aktuellen Rentenwerts (§ 68 SGB VI), auf der die genannten Bekanntmachungen beruhen, ist zwar nicht eigenständiger Gegenstand der Vorlagen. Die Anpassungsregelung ist jedoch nach den Ausführungen zu C. II. 4. b) nicht mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG vereinbar . Der Gesetzgeber wird einen anderen Anpassungsmechanismus finden müssen, um seiner aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG folgenden Pflicht zur fortwährenden Überprüfung und Weiterentwicklung der festgesetzten Leistungen bei sich ändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu genügen.
[Hervorhebungen – Fettschrift, Unterstrich – durch den Autor]
Bei der hervorgehobenen Passage ging es um die grundgesetzwidrige Anpassung von Regelsatzleistungen in Anlehnung an die Rentenentwicklung, die das BVerfG verworfen hat (siehe oben in Fettschrift hervorgehobene Passage).
Da es sich bei den Regelsatzleistungen um das Existenzminimum nach Artikel 1 I GG in Verbindung mit Artikel 20 I GG handelt, darf die gebotene Anpassung aufgrund der Preisentwicklung weder durch einen Stillstand der Renten noch durch eine Nullrunde bei Löhnen und Gehältern ausbleiben!!!
Genau das will diese untaugliche Bundesregierung offenbar missachten, weil nach Darstellung von SPON die Bundesregierung die Anpassung wie folgt gestalten will:
Der jährliche Anpassungsmechanismus für die Regelsätze soll nur für einige Jahre zu 70 Prozent an die Preis- und zu 30 Prozent an die Lohnentwicklung gekoppelt werden. Spätestens ab 2014 soll eine jährliche Ausgaben- und Verbrauchsstichprobe in Geringverdienerhaushalten dafür herangezogen werden.
Dabei ergibt sich bereits aus dem Begriff des “Existenzminimums”, dass eine Kürzung nur dann in Betracht käme, wenn die Preisentwicklung für den Leistungsbereich (Warenkorb, aus dem sich der Regelsatz letztlich zusammensetzt) im Preisniveau nachweislich sinken würde.
Die beabsichtigte Vorgehensweise würde dazu führen, dass bei ansteigenden Preisen und stagnierender Lohnentwicklung (nahe Null oder unterhalb der Preissteigerung) das Existenzminimum in grundgesetzwidriger Weise gekürzt werden würde!
Grundgesetzkonform wäre die Regelung, dass bei einer Lohnentwicklung, die unterhalb der Preissteigerung liegt, die Preissteigerung zu 100 % bei der Anpassung der Regelsätze berücksichtigt werden muss.
Darüber hinaus ist grundsätzlich klarzustellen, dass bei einem Lohnrückgang c.p. das Existenzminimum nicht unterschritten werden darf. Es ist ein Skandal, dass die Taugenichtse in UNION und FDP immer noch die Regeln des Grundgesetzes und die Rechtsfortschreibung außer Kraft setzen wollen und sich immer noch das Recht erzwingen wollen, die absolute Untergrenze zu unterschreiten.
Da soll ignoriert werden, dass bereits das BVerfG die Anlehnung an die Rentenanpassung (auch w/ Nullrunden oder Kürzungen) als klar grundgesetzwidrig erklärt hatte (siehe oben). Das gilt selbstredend auch für Lohnanpassungen, was selbst dem absoluten juristischen Laien einleuchtend sein sollte. Denn bei klar erkennbaren Preissteigerungen kann es auch keinen teilweisen Stillstand oder gar eine Kürzung geben.
Aus dieser klar erkennbaren Absicht bzw. dem Vorsatz der Bundesregierung, das Grundgesetz zu missachten wird deutlich, wie weit UNION und FDP sich von der Demokratie bzw. von rechtsstaatlichen Grundsätzen aufgrund ihrer neoliberalen Verblendung entfernt haben. Und einmal mehr sollen die Bedürftigen, wie bereits bei dem unsozialen Sparpaket, für die gezielte Begünstigung der Gier und der Abzockerei, der Reichen und Superreichen herhalten! Da werden Hotels Milliarden an Euro in die Taschen gespült, während der alleinerziehenden Mutter das Elterngeld wie selbstverständlich gestrichen wird. Ein ganz besonderer Skandal, der auf die beabsichtigte Stigmatisierung der Kinder Bedürftiger durch UNION und FDP hindeutet. Diese Politik soll in Form der Missachtung der Rechtslage bei der Anpassung der Regelleistungen noch weiter verschärft werden.
Vor dem Hintergrund der zu erwartenden wirtschaftlichen Entwicklung ist festzuhalten, dass die FINANZKRISE noch lange nicht überwunden ist. Die aus dem NICHTS entstandenen leistungslosen FINANZBLASEN werden sich zwangläufig auflösen müssen.
Das gilt vor allem auch vor dem Hintergrund der dadurch induzierten stark ansteigenden Inflationsrate, wenn der Auflösungsprozess der toxischen FINANZBLASEBN voranschreitet.
Die auch von UNION und FDP mit zu verantwortenden FINANZKRISE bzw. die mangelhafte Bekämpfung der kriminellen Spekulationen sowie die grundgesetzwidrigen BANKEN- und EURO-Rettungspakete lassen zukünftig hohe Inflationsraten erwarten. Auch vor diesem Hintergrund wollten UNION und FDP den gebotenen Anstieg des Existenzminimum aufgrund der inflationären Preissteigerungen partiell unterlaufen.
Die Bedürftigen sollen offenbar für die Gier und die Abzockermentalität noch weiter an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden. Andererseits werden die für die FINANZKRISE Verantwortlichen überwiegend geschont und selbst die gebotene Strafverfolgung von Rechtsbrechern, insbesondere bei Banken und Versicherungen findet nicht umfassend statt. Das gilt auch für die Steuerhinterziehung der Gierigen und Abzocker in Milliardenhöhe.
Es sieht danach aus, als müssten erneut Klagen vor dem BVerfG angestrengt werden, um UNION und FDP zur Gesetzestreue zu zwingen!
Ein Grund mehr, um die Taugenichtse der UNION und der FDP bei den nächsten Landtagswahlen eine klare Absage zu erteilen, damit die Bundesregierung in Berlin endlich einsieht, dass sie “fertig hat”!!!
Nur der Bürger hat es mit seiner Wahlstimme in der Hand, dem neoliberalen Schwachsinn, der die Demokratie zerstört, Einhalt zu gebieten.
Jede andere Regierung wäre ein Segen für Deutschland und Europa.
Weitersagen könnte helfen.