Hartz-4 Sanktionen verfassungswidrig? Nicht immer nachvollziehbar…

Hartz-4 Sanktionen verfassungswidrig? Nicht immer nachvollziehbar…

Das Bundesverfassungsgericht hat Sanktionen für Hartz-4 Empfänger in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Im Prinzip wurden Sanktionen die einen 30prozentigen Abzug übersteigen als Verstoß gegen das Grundgesetz angesehen, weil diese den erforderlichen Mindestlebenserhalt nicht mehr gewährleisten. Hierzu ist allerdings anzumerken, dass eine kostenlose Wohnung und Lebensmittelgutscheine auch das Leben sichern. So wenig, wie es der allgemeinen Volksmeinung entspricht, erhalten Hartz-4 Bezieher gar nicht, hierzu 2 Beispiele:

Ein Lediger im Hartz-4 System bekommt im Monat ca. 1.000 Euro (Geldleistung 424 Euro, kostenlos nutzbare Wohnung inkl. Heizung und GEZ im Wert von ca. 500 Euro monatlich, dazu noch diverse Sachleistungen und alle Sozialleistungen). Im Mindestlohn tätig, würde ein Nettogehalt von ca. 1.100 Euro monatlich erreicht und alle Lebenskosten sind selbst zu tragen. Ist Arbeit hier lohnenswert?

Bekanntlich sind viele Zuwanderer, die nicht selten Hartz-4 Empfänger sind, kinderreich und alleine das Kindergeld (1. u. 2. Kind 204 Euro, 3. Kind 210 Euro, ab dem 4. Kind 235 Euro) ist schon ein erheblicher Pullfaktor. Dazu kommen die Hartz-4 Leistungen: Ehemann 424 Euro, Ehefrau 382 Euro, Kinder nach Alter gestaffelt, im Durchschnitt 300 Euro pro Kind gerechnet. Bei 5 Kindern ergibt das eine Summe von ca. 2.306 Euro, plus entsprechend großer kostenlos nutzbarer Wohnung inkl. Heizung und GEZ im Wert von ca. 1.500 Euro monatlich, dazu noch Sachleistungen und alle Sozialleistungen. Das Kindergeld ist hierbei nicht mitgerechnet, weil das jeder bekommt, vom Sozialhilfeempfänger über den Arbeitenden bis hin zum Multimillionär. Um diesen Wert zu erarbeiten, müsste der Familienvater schon ein monatliches Nettogehalt von mindestens 4.000 Euro erzielen.

An diesen beiden Beispielen wird erkenntlich, dass für Geringqualifizierte wenig Anreize bestehen eine Arbeit aufzunehmen. Um trotzdem geringqualifizierte Menschen irgendwie zu motivieren eine Arbeit aufzunehmen gibt es nur 2 Möglichkeiten, entweder die Hartz-4 Bezüge zu kürzen, oder die Gehälter im Niedriglohnsektor stark anzuheben. Gehälter anzuheben würde jedoch nur bei Alleinstehenden zu einem evtl. Erfolg führen, weil bei kinderreichen Hartz-4 Familien einem unqualifizierten Familienvater schon ein Ingenieur-Gehalt zu zahlen wäre, um an die Hartz-4 Leistungen heranzukommen. Inwieweit allerdings noch Arbeitsplätze für Geringqualifizierte bei hohen Gehältern zur Verfügung ständen, wäre dann die nächste Frage.

Zu berücksichtigen ist auch, dass es Menschen gibt die sich für keine Arbeit eignen. Die weder körperlich belastbar sind noch irgendwelche geistigen Arbeiten ausführen können. Was soll ein Arbeitgeber denn mit diesen Menschen anfangen? Es sind und bleiben staatliche Sozialfälle, die lebenslang von den Steuerzahlern zu alimentieren sind. Sanktionen sind hier zwecklos, man sollte vielleicht bei der Einwanderung etwas mehr aufpassen was so alles in das Land kommt. Bei Menschen die hier geboren sind, gibt es keine Alternative zu den Sozialleistungen. Hier gilt leider der Satz unserer Kanzlerin „nun sind sie halt da“.

Natürlich gibt es noch die notorischen Arbeitsverweigerer, die arbeiten könnten und auch Arbeit bekommen würden, aber es permanent verweigern. Hier helfen nur drastische Sanktionen, oder der Sozialstaat wird zur totalen Plünderung freigegeben, den alle Fleißigen mit immer höheren Abgaben finanzieren müssen. Hier sind Sanktionen kein Verstoß gegen das Grundgesetz, sondern eine reine Erhaltungsmaßnahme des Sozialstaates und somit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unverständlich.

Außerdem sind Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht immer unbedingt nachvollziehbar und widersprechen den Gerechtigkeitssinn. Als besonderes Beispiel ist hierzu die Rentenbesteuerung zu nennen. Das BVerfG entschied, dass die Renten genau so zu besteuern sind wie die Pensionen. Aber legte nicht fest, dass das Niveau ebenfalls gleich sein muss. So erhält ein Beamter nach 40 Dienstjahren 71,75 Prozent seines letzten höchsten Gehaltes. Ein Angestellter jedoch nur 48 Prozent seines durchschnittlichen Einkommens nach 45 Arbeitsjahren. Sieht so etwa Gerechtigkeit aus???


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