Der 27. Juni ehrt im Rahmenkalender der kuriosen Feiertage aus aller Welt die Veröffentlichung eines der berühmtesten und populärsten Lieder der letzten Jahrzehnte. Konkret: Am 27. Juni 1924 wurde das Glückwunschlied Happy Birthday to You veröffentlicht. Grund genug, dieses Ereignis im Rahmen der vorliegenden Sammlung kurioser Welttage aufzugreifen und die Geschichte dahinter als Happy Birthday to You-Tag zu erzählen.
Kuriose Feiertage – 27. Juni -Happy-Birthday-to-You-Tag – 1 (c) 2015 Sven Giese
Wer hat den Happy Birthday to You-Tag erfunden?
Streng genommen bis heute niemand, zumindest konnte ich hierzu im Zuge der Recherchen keine Hinweise auf die Existenz eines kuriosen Feiertages mit diesem Namen finden.
Insofern darf ich mir diese Ehre selbst zuschreiben und erkläre den 27. Juni kurzerhand ab 2015 auch zum Happy Birthday to You-Tag. Warum ausgerechnet dieses Datum?
Wer hat Happy Birthday to You komponiert?
Musikwissenschaftler und Historiker gehen heute davon aus, dass die ursprüngliche Version des Liedes wohl von den beiden US-amerikanischen Schwestern Mildred J. Hill (1859–1916) und Patty Smith Hill (1868–1946) in Louisville, Kentucky stammt.
Diese hatten im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit sowohl Melodie (Mildred als Erzieherin tätig) und Text (Patty als Leiterin der Einrichtung) als Begrüßungslied für den Louisville Experimental Kindergarten unter dem Namen Text Good Morning to All im Jahr 1893 publiziert.
Einige Quellen behaupten in diesem Zusammenhang auch, dass das Kinderlied ebenfalls an einem 27. Juni geschrieben worden sei, aber so ganz nachweisen lässt sich dies aus heutiger Perspektive nicht mehr.
Ob es darüber hinaus eine geheime inhaltliche Verbindung zum ebenfalls heute begangenen Tag der Sonnenbrille (engl. National Sunglasses Day) oder dem Internationalen Tag der Ananas (engl. International Pineapple Day) gibt, vermag ich nicht zu sagen.
Kuriose Feiertage – 27. Juni -Happy-Birthday-to-You-Tag – 2 (c) 2015 Sven Giese
Robert H. Coleman und die Veröffentlichung von Happy Birthday to You
Die heute bekannte Text-Version geht dann allerdings nicht auf die Hill-Schwestern, sondern auf den Textautor Robert H. Coleman zurück. Dieser hatte dem Lied eine zweite Strophe hinzugefügt und es am 27. Juni 1924 – allerdings ohne Zustimmung der Hill-Schwestern – publiziert, was ihm eine Klage der Familie einbrachte.
1935 entschied ein US-amerikanisches Gericht dann auch zugunsten der Kläger, was erklärt, weshalb das Urheberrecht für Text und Musik auch erst in diesem Jahr bei ASCAP registriert wurden.
Wer hält die Rechte an Happy Birthday to You?
Entgegen der weit verbreiteten Annahme, dass Happy Birthday to You aufgrund seiner Bekanntheit und Verbreitung ein gemeinfreies Werk ist, sieht die Sachlage urheberrechtlich hier etwas anders aus. Der heutige Rechteinhaber ist der Medienkonzern Warner/Chappell, der 1989 die Rechte zum Preis von 15 Millionen Pfund Sterling erwarb.
Auf den ersten Blick sicherlich eine Menge Geld, bei näherer Betrachtung allerdings eine durchaus lohnenswerte Investition, denn nach aktuellen Schätzungen generiert das Lied jährlich etwa zwei Millionen US-Dollar an Lizenzgebühren.
Nicht bekannt ist, wieviel die Familie Hill auch heute noch von diesen Einnahmen erhält. Wahrscheinlich ist aber, dass die beiden Schwestern – trotz dass sie aufgrund des Gerichtsurteils als Mitautorinnen gelten – nicht viel von dem weltweiten Erfolg ihrer Komposition gehabt haben.
Interessant dürfte dieses Thema Urheberrecht aber spätestens am 31. Dezember 2016 werden, denn dann läuft – ausgehend vom Todestag der letzten verstorbenen Autorin Patty Smith Hill – die Regelschutzfrist von 70 Jahren ab.
Aber das ist noch Zukunftsmusik. Bis dahin erstmal: Happy Birthday für Happy Birthday to You.
Weitere Informationen zum Happy-Birthday-to-You-Tag
- ASCAP-Eintrag für Happy Birthday To You (englisch)
- Thomas Hoeren: Happy birthday to you – Urheberrechtliche Fragen rund um ein Geburtstagsständchen (PDF) (deutsch)
- Robert Brauneis: Copyright and the World’s Most Popular Song (PDF) (englisch)
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