In der gerichtlichen Auseinandersetzung um das Copyright am Text zu „Happy Birthday“ in den USA gibt es jetzt einen Vergleich zwischen dem beklagten Musikverleger Warner/Chappell, den Sammelklägern und den Stiftungen, die ebenfalls einen Copyright-Anspruch stellen.
Damit ist der Prozesstermin vorerst aufgeschoben, die Details der Einigung sind allerdings noch nicht bekannt. Geschädigte werden sich vom Vergleich ausnehmen und Warner/Chappell separat verklagen können, wenn sie den Vergleich für unfair halten.
Mehrere Jahrzehnte lang hatte der Musikverlag erhebliche Tantiemen für die Aufführung des Songs Happy Birthday in den USA einkassiert, und das offenbar zu Unrecht: Ein amerikanisches Bundesbezirksgericht hatte schom im September festgestellt, dass die Rechte am Text zu Happy Birthday nie an Warner/Chappell übertragen wurden. Das US-Copyright an der Melodie ist unstrittig seit 1949 abgelaufen.
Ab nächstem Dienstag sollte vor dem Bundesbezirksgericht für Zentralkalifornien eine Sammelklage verhandelt werden, die die Rückzahlung der Tantiemen an die geschädigten Zahler einfordert. Bei dieser Auseinandersetzung geht es um viele Millionen Dollar. Das Verfahren findet man unter Rupa Marya v Warner/Chappell Music (CV 13-4460, US District Court Central California).
In Deutschland läuft der Urheberrechtsschutz für den Song Ende nächsten Jahres aus.