Haftstrafe für Lady Gaga-Hacker aus Duisburg

Das Amtsgericht Dusiburg hat einen 18-Jährigen Hacker zu 18 Monaten Haft verurteilt, sein 23-Jähriger Komplize aus Wesel erhielt ebenfalls eine Strafe von 18 Monate, allerdings auf Bewährung. Die beiden waren in die Rechner von US-Popstars wie Lady Gaga, Kelly Clarkson oder Kesha eingedrungen und hatten dort unveröffentlichte Songs gestohlen.
Insgesamt legte das Gericht den beiden Angeklagten 130 Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz sowie 98 Fälle des Ausspähens von Daten zur Last. Die Fälle sollen sich dabei zwischen 2009 und 2010 ereignet haben. Mit den Verkauf der Songs sollen die Beiden laut Staatsanwaltschaft bis zu 15.000 Euro verdient haben. Zugang zu den Rechnern der Stars hatten sie sich dabei über einen Trojaner verschafft. Aufgeflogen waren die Taten Anfang Dezember 2010.
Der 18-Jährige soll zudem Nacktbilder vom Rechner der Sängerin Kesha heruntergeladen und diese damit erpresst haben. Er drohte die Bilder zu veröffentlichen, wenn die Sängerin nicht für ihn ein so genanntes Shout out - eine Art Widmung - aufnehme. Das Shout out soll er in von ihm bearbeitete Musikdateien eingebaut haben, um seinen Bekanntheitsgrad in der Hackerszene zu steigern. Diese Nötigung war offensichtlich mit ein Grund, warum dem Hacker anders als seinem Komplizen eine Bewährungsstrafe verwehrt blieb.
Wie die lokale Tageszeitung Rheinische Post berichtet, muss der 18-Jährige aber zunächst nicht hinter Gitter. Er bekommt eine so genannte Schonfrist von sechs Monaten, in der er dem Gericht beweisen muss, dass er sich bessert. "Wenn nicht, dann muss er in Haft. Das ist eine Besonderheit des Jugendstrafrechts", sagte ein Gerichtssprecher gegenüber der Rheinischen Post. Beide Täter hatten vor Gericht die ihnen zur Last gelegten Straftaten weitgehend eingeräumt.

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