Habe ich nicht ein Recht auf…

Wie sagte schon mein Opa immer: „Recht haben und Recht bekommen, sind zwei paar Schuhe!“

Es ist mal wieder an der Zeit ein paar Leserfragen zu beantworten, die für alle Leser interessant sind. (Die anderen beantworte ich immer direkt.)

Viele Urkunden beinhalten „Beischreibungen“ oder Nachbeurkundungen wie diese:

Habe ich nicht ein Recht auf…

Aus diesen ergeben sich oftmals wertvolle Tipps für die nächsten Forschungsschritte. Im gezeigten Bild würde ich also im nächsten Schritt die Eheurkunde der Dame suchen, um somit den Namen des Mannes zu erfahren.

Es kann allerdings vorkommen, dass….

… diese abgedeckt werden und man „nur“ die Urkunde erhält. Das kann doch nicht sein, oder?

Doch leider ja, denn diese Beischreibungen oder auch Nachbeurkundungen gehören nicht wirklich zur Urkunde.

Sie werden es hoffentlich nicht erleben, dass diese abgedeckt sind, denn dann….  Hilft eigentlich nur Glück. Ich habe da ein Standesamt wo ich öfter Urkunden bestelle. Früher gab es die „komplett“, heute mit Abdeckungen. Ein Anruf brachte den Hinweis, das die oberste Chefin dies angeordnet habe mit Bezug auf das Personenstandsgesetz.

Da hat die Chefin ja eigentlich recht, aber… Mit diesem Standesamt handhabe ich es jetzt so, dass ich die Urkunde abgedeckt kopiert bekomme und dann mal anrufe und frage, ob z. B. die 1. Ehe in Hamburg geschlossen wurde unter Nummer 0815/1920. Die freundlichen Standesbeamten antworten dann: Nein, 201/1925 finden Sie hier nicht.


Warum steht auf einigen Sterbeurkunden die Todesursache und auf anderen nicht?

Habe ich nicht ein Recht auf…

Das ist immer abhängig vom Jahr der Ausstellung. Die Formulare haben halt gewechselt, sodass die Todesursachen auf späteren Urkunden nicht mehr anzufinden ist.

Wenn es einen wichtigen Grund gibt, etwas über die Todesursache zu erfahren (z. B. evtl. Erbkrankheiten) gibt es allerdings noch die Möglichkeit des Totenscheines bzw. alte Arzt- oder Krankenhausunterlagen zu suchen.

ABER: Ja auch hier gibt es leider das aber, denn diese oben genannten Unterlagen werden nur 30 Jahre aufbewahrt und danach zumeist geschreddert.

Liebe Grüße aus der schönsten Stadt der Welt.

Ihre Andrea Bentschneider


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