Grundrechte für Menschenaffen!

Bonobo © Jutta Hof

Bonobo © Jutta Hof

1993 initiierten die Philosophen Peter Singer und Paola Cavalieri das Great Ape Project, das für Orang-Utans, Gorillas, Bonobos und Schimpansen einige jener Privilegien einfordert, die bisher nur für Menschen gelten: Recht auf Leben, Recht auf Freiheit und ein Verbot der Folter. Augenmaß ist also gewahrt, denn niemand fordert ein Recht auf Bildung für Bonobos, ein Wahlrecht für Gorillas, Datenschutzregeln für Schimpansen oder ein Mindestalter für Sex unter Orang-Utans. Unterstützt von renommierten Primatologen macht sich das Great Ape Project dafür stark, die „Gemeinschaft der Gleichen“ zu erweitern. Es würde somit als strafbares Unrecht gelten, Menschenaffen in medizinischen Experimenten zu schädigen, sie in Gefangenschaft unter unwürdigen Bedingungen zu halten, zu Tode zu richten oder ihren Lebensraum zu zerstören. Da Menschenaffen über ein Bewusstsein verfügen, sich mental in andere Wesen hineinversetzen und in die Zukunft denken können, sollen sie als Personen anerkannt und als Individuen respektiert werden.

Die Forderung nach elementarer Gleichstellung der Menschenaffen setzt einen Trend fort, der allgemein in der Menschheitsgeschichte erkennbar ist: Anfangs bezogen sich ethische Empfindungen fast ausschließlich auf die eigene Sippe, danach auf gesellschaftliche Teilgruppen, später auf die Mitglieder einer Gesellschaft, schließlich (mit der UN-Menschenrechtserklärung) auf alle Menschen. Warum sollten wir hier haltmachen und die Interessen leidens- und freudefähiger Primaten ignorieren, bloß weil sie keine Menschen sind? Wir meinen, dass der historische Moment gekommen ist, um nach Nationalismus, Rassismus und Sexismus auch die Schranke des „Speziesismus“ zu überwinden, der die Diskriminierung von Lebewesen aufgrund ihrer Artzugehörigkeit rechtfertigt. (Selbstverständlich ist dabei die Grenzziehung zwischen Menschen und Menschenaffen auf der einen und dem Rest der Tierwelt auf der anderen Seite künstlich: Auch die Interessen anderer Tiere müssen in einer fairen ethischen Güterabwägung berücksichtigt werden.)

Wie im Falle „unmündiger“ Menschen, die nicht für sich selbst sprechen können, sollten Rechtsansprüche von Menschenaffen durch Sachwalter vertreten werden. In Neuseeland und Spanien wurden dazu bereits Gesetzesentwürfe erarbeitet. Die Giordano-Bruno-Stiftung unterstützt derartige Bestrebungen, da sie sich folgerichtig aus den Prämissen des evolutionären Humanismus ergeben:

Wir Menschen sind eben nicht die „Krone der Schöpfung“, sondern evolutionär entstandene Organismen wie andere auch. Wir sind „Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will“ (A. Schweitzer). Das sollte sich in einem verantwortungsvolleren Umgang mit der nichtmenschlichen Tierwelt niederschlagen – und speziell in unserem Verhältnis zu jenen Lebewesen, mit denen wir unsere Evolutionsgeschichte seit Jahrmillionen teilen.

(Aus dem aktuellen Prospekt der Giordano Bruno Stiftung “Bruder Schimpanse Schwester Bonobo” [pdf])

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