GO GmbH: Das Rundschreiben des Bundesversicherungsamtes und das eigenartige Selbstverständnis der Krankenkassen

GO GmbH: Das Rundschreiben des Bundesversicherungsamtes und das eigenartige Selbstverständnis der Krankenkassen

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Bekanntermaßen sind Krankenkassen Körperschaften des öffentlichen Rechts und damit als mittelbare Staatsverwaltung in besonderer Weise Recht und Gesetz verpflichtet. Insofern erstaunt das Selbstver- ständnis, das einige Krankenkassen aktuell erkennen lassen.

Wie berichtet, hat das Bundesversicherungsamt (BVA), als Aufsichtsbehörde der bundesunmittelbaren Krankenkassen, in einem Rundschreiben diverse Vorgehensweisen und Vertragsinhalte der Kassen gerügt. Das scheint für einige Krankenkassen aber erst mal kein Grund zu sein, sich kritisch zu hinterfragen; im Gegenteil. So schickt die AOK Rheinland/Hamburg weiterhin munter Vertragsangebote in die Welt, die eine Zertifizierungspflicht beinhalten, obwohl das vom BVA als unzulässig moniert wurde. Nun könnte man für diese noch entschuldigend ins Feld führen, dass die AOK nicht der Aufsicht des BVA unterliegt und damit möglicherweise noch keine Kenntnis von dessen Rundschreiben hatte.

Für die Barmer GEK und TK dürfte dies aber kaum gelten. Umso erschreckender ist, wie hier die Vorgaben des BVA ignoriert werden.

So berichtet mtd-instant, dass beide Kassen gegenüber den Apotheken weiterhin auf den elektronischen Kostenvoranschlag (eKV) bestehen, da dies in den Hilfsmittelverträgen vor knapp einem Jahr vereinbart worden sei, obwohl hier das bisherige Vorgehen vom BVA ausdrücklich gerügt wurde.

Man stelle sich einmal vor, was in unserem Lande los wäre, wenn das Eisenbahnbundesamt den Einsatz einer Bahnreihe beanstanden und die Deutsche Bahn trotzdem damit fahren würde.

Andererseits muss man aber nur genau hingucken, um hier eine „Sollbruchstelle“ zu erkennen. Während die Barmer GEK in gewohnt burschikoser Weise vorgeht, setzt sich die TK schon vorsichtig ab.

Nach mtd-instant hat nämlich die TK die Übergangsfrist für den eKV schon bis Ende 2011 verlängert. Da die TK bisher immer sehr auf ihren Ruf achtet, ist kaum vorstellbar, dass diese auf Dauer die Vorgaben des BVA ignoriert.

Aber seien wir mal nicht zu ungerecht zu der Kasse aus Wuppertal. Vielleicht sind die ersten „robusten“ Signale nur eine Art verhandlungstaktisches „Pfeifen im Wald“. Schauen wir mal, was in den noch zu führenden Gesprächen rauskommt.

Man kann das Ganze aber auch dialektisch sehen, frei nach Goethe „ich bin ein Teil von dieser Kraft, die stets das Böse will und stets das Gute schafft.“. Vielen ist nämlich sicher noch in Erinnerung, dass schon einmal eine Krankenkasse meinte, sie könne die Vorgaben der Politik ignorieren. Eine leistungserbringerfreundliche Gesetzesänderung war die Folge. Die Politik reagiert nämlich hin und wieder höchst ungehalten, wenn der Schwanz versucht, mit dem Hund zu wackeln.


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