Gleichstellungsgesetz und Gleichstellungsbeauftragte

Gleichstellungsgesetz und Gleichstellungsbeauftragte

Von Gastautor Wolfgang Schlichting

Gleichstellungsgesetz und GleichstellungsbeauftragteIn jedem Bundesland gibt es Gleichstellungsbeauftragte, für die das Gesetz nur interessant ist, wenn es um Toiletten für sämtliche Geschlechter geht, obwohl die Gleichstellung für Kultur und Gesellschaft zu den wichtigsten Grundlagen gehört.

Die christlichen Religionsverwalter predigen immer noch, dass Gott nur einen Sohn und keine Tochter hatte, obwohl sie damit gegen das Gleichstellungsgesetz verstoßen und ihr Märchenbuch (wird von Insidern als Bibel bezeichnet) wird immer noch trotz seines gesetzwidrigen Inhaltes an Kirchensteuerzahler-(innen) verteilt!

Es ist sicher kein Problem, den Christen zu vermitteln, dass Gott auch noch eine uneheliche Tochter hat, die er als Engelsbotin (in deutscher Sprache: Angela) auf die Erde geschickt hat, damit sie die Ungläubigen in der ehemaligen DDR zum christlichen Glauben bekehrt, was ihr allerdings trotz ihrer himmlischen Kräfte nicht gelungen ist, doch Gott wäre nicht Gott, wenn er nicht trotzdem eine Möglichkeit gefunden hätte‚ die Ungläubigen in einen Gottesstaat zu integrieren. Seine irdischen Stellvertreter (christliche Politiker und Pastoren aus der DDR und der BRD) sorgten gemeinsam dafür, dass das deutsche Volk vereinigt wurde und die Übermacht an Christen wurde dadurch so groß, dass selbst der bis dahin ungläubige Leipziger Polizeipräsident Bernd Merwitz aus der SED (heute LINKE) aus- und in die CDU eintrat und sich danach auch noch zum katholischen Glauben bekannte.

Zur Ehrenrettung der Gleichstellungsbeauftragten muss man jedoch auch anerkennen, dass sie aus diesem Fehler gelernt haben, als die Engelsbotin im September 2015 ein paar Millionen Muslime nach Deutschland holte, wurden sie der christlichen Bevölkerung nicht nur als Gleichberechtigte präsentiert, sie wurden sogar als erheblich gleichberechtigter eingestuft, für die deutsche Gesetze keine Geltung haben, sondern die hier nach den Statuten der Scharia und den Suren des Koran leben können. Die gesetzliche Legalisierung der Polygamie kommt die christlichen Steuerzahler ohne Migrationshintergrund zwar teuer zu stehen, doch damit müssen sie sich abfinden, denn im Artikel drei des deutschen Grundgesetzes steht glasklar, dass niemand wegen seiner religiösen und politischen Anschauungen benachteiligt werden darf und wenn jemand an Allah glaubt, der ihm das Zusammenleben mit vier (auch minderjährigen) Ehefrauen erlaubt, kann die regierende Engelsbotin nicht gegen das G.G. verstoßen und ihm die Sozialhilfe kürzen.


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