Gewissensfrage – Geldfrage

Situation: Es ist der 3. Januar. Der Mann – ein gelegentlicher Kunde – steht in der Apotheke mit einem Rezept ausgestellt am 27. Dezember 2013. Das Medikament auf dem Rezept wird nur von der Zusatzversicherung übernommen und per 1.1.2014 hat der Patient nur noch die Grundversicherung.

Er weiss das und bittet die Pharmaassistentin, als er am 3. Januar das Rezept  einlösen kommt, den Bezug zurückzudatieren – damit die Krankenkasse das noch übernimmt.

Du bist der Apotheker. Machst Du das?

Zusatzinfo:

Es ist kein Medikament das lebensnotwendig ist (sonst würde es auch von der Grundversicherung übernommen werden).

Es ist nicht waaahnsinnig teuer – aber schon um die 40 Franken.

Ihr hattet am 28. Dezember, am 29. Dezember, am 30. Dezember und am 31. Dezember offen.


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