Erwischt: Die Bahn bewirbt derzeit eine "goldene Bahncard 25". Während der olympischen Winterspiele will die Bahn Inhabern der goldenen Bahncard an Tagen nach Goldmedaillen für Deutschland Freifahrten gewähren. Soweit ok.
Was aber nicht geht: Sie verlost zusätzlich unter diesen Inhabern weitere Bahncard 100. An diesem Gewinnspiel darf also nur teilnehmen, wer zuvor eine goldene BC25 gekauft hat. Damit verstößt die Bahn gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb:
Quelle: Bahn
Zitat aus dem Gesetz:
Quelle: Gesetze im Internet
Was aber nicht geht: Sie verlost zusätzlich unter diesen Inhabern weitere Bahncard 100. An diesem Gewinnspiel darf also nur teilnehmen, wer zuvor eine goldene BC25 gekauft hat. Damit verstößt die Bahn gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb:
Quelle: Bahn
Zitat aus dem Gesetz:
§ 4 Beispiele unlauterer geschäftlicher Handlungen
...
6. die Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel von dem Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig macht, es sei denn, das Preisausschreiben oder Gewinnspiel ist naturgemäß mit der Ware oder der Dienstleistung verbunden;
Quelle: Gesetze im Internet