Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)


Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) stellt Einnahmen und Ausgaben gegenüber
Als Teil des Jahresabschlusses gehört die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zum Pflichtprogramm von Kaufleuten und ist im § 242 des HGB festgelegt.
Die Darstellung der GuV kann in den folgenden 2 Formen erfolgen:

  • Kontoform
  • Bei dieser Form gibt es eine Soll- und eine Habenseite. Als Ergebissalden stehen die Gewinne dabei auf der Sollseite und die Verluste auf der Habenseite.

  • Staffelform
  • Hier werden alle Positionen untereinander aufgeführt. Bei Kapitalgesellschaften ist diese Form nach § 275 HGB vorgeschrieben.

Hat man sich hier einmal für eine Form entschieden, dann muss man diese in der Regel auch für zukünftige Auswertungen beibehalten.

Eine weitere Unterteilung erfolgt mit dem Brutto- oder Nettoprinzip und dem Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren.
Durch die Aufführung der Vorjahresbeträge können die letzten 3 Jahre mit dem aktuellen Jahr verglichen werden. Sollten sich hier nicht vergleichbare Positionen ergeben, müssen diese ggf. erklärt werden.




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