Gewerbesteuerpflicht bei Mieterstrom muss nicht sein

Gewerbesteuerpflicht bei MieterstromDienstleister befreien Vermieter von der Gewerbesteuerpflicht bei Mieterstrom, Foto: Pixabay/ lenulenac

Die Energiewende sollte es jedem ermöglichen daran zu partizipieren. Die Beteiligung kann ganz unterschiedlich aussehen. Wenn aber jemand ausgeschlossen wird und nicht von günstigeren Strompreisen der lokalen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien profitieren kann, dann wächst der Unmut und der Widerstand gegen die Energiewende. Es ist also wichtig, dass der Mieterstrom weiterhin möglich sein wird und die Eigenstromerzeugung für Unternehmen. Das Problem der Gewerbesteuerpflicht bei Mieterstrom ist lösbar – wenn Dienstleister den Betrieb der Anlage übernehmen.

Wohnungswirtschaft sieht drei große Hürden für Mieterstrom

Anlässlich der aktuellen Diskussion der Novelle des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes (EEG) hat der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW in einer Pressemitteilung daran erinnert, dass Mieter eine Chance haben müssen an der Energiewende beteiligt zu werden und mit günstigerem Strom vom Dach Kosten sparen können. Mieterstrommodelle müssen als wichtige Modelle der Energiewende anerkannt und unterstützt werden – anstatt sie abzuschaffen.

Der GdW hat drei große Hürden für Mieterstromprojekte identifiziert:

  • Keine rechtliche Gleichstellung von Mieterstrom und Eigenversorgung und damit sind Mieter benachteiligt in der Energiewende
  • Geplante Stromsteuer im Zuge der Novelle des Energie- und Stromsteuergesetzes verteuert dezentrale Stromerzeugung. Wohnungsunternehmen, die Blockheizkraftwerke oder Photovoltaik-Anlagen betreiben, würden mit einer Steuer von rund 2 Cent pro erzeugter Megawattstunde Strom belastet.
  • Steuerliche Benachteiligung von Wohnungsunternehmen durch Gewerbesteuerpflicht für Vermietungstätigkeiten, wenn Strom erzeugt und ins Netz eingespeist oder den Mietern zur Verfügung gestellt wird. Normalerweise ist die  Vermietungstätigkeit von der Gewerbesteuer befreit.

Mieter müssen auch von der Energiewende profitieren können

Mieter müssen die Möglichkeit haben an der Energiewende partizipieren zu können, nicht nur durch Beteiligung an den Kosten. Die Chance Mieterstrom zu beziehen ist daher ein elementarer Bestandteil Energiewende. Laut GdW stellen Mieter rund 58% aller Haushalte in Deutschland, die zudem noch ein geringeres Einkommen haben als der Rest der Bevölkerung:

„Mieter sind derzeit die Verlierer bei der Energiewende: Sie haben geringere Einkommen als der Rest der Bevölkerung, tragen aber die Lasten des Ausbaus erneuerbarer Energien, ohne sich daran beteiligen zu können“, so Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Dienstleister lösen Problem der Gewerbesteuerpflicht bei Mieterstrom

Zwei der drei genannten Punkte kann nur die Politik lösen. Für den dritten Punkt, der Gewerbesteuerpflicht können Dienstleister die Aufgaben übernehmen, damit die Wohnungsunternehmen weiterhin keine Gewerbesteuer zahlen müssen und ihre Mieter von günstigem Strom aus dem Dach oder dem Keller profitieren können. Hinzu kommt, dass diese Dienstleister, Energieversorger oder Spezialisten für Mieterstrom, auch die administrativen Aufgaben übernehmen und den Zukauf von zusätzlichem Strom.

Energieversorgung ist ja nicht das Kerngeschäft der Immobilienunternehmen, sie müssten sich auch Fachwissen aneignen oder einkaufen. Der Ökoenergieversorger Polarstern weist darauf hin, dass laut einer Umfrage des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU) 70 Prozent der befragten Wohnungsunternehmen die Stromversorgung als ein künftiges Betätigungsfeld sehen und 60 Prozent äußern in diesem Zuge konkretes Interesse an Mieterstrom. Doch:

„Weil sie aber nicht das erforderliche Energie-Knowhow haben und die Umsetzung sehr komplex ist, wird Mieterstrom in über 70 Prozent der Fälle über Mieterstrommodelle unter anderem mit Energieversorgern realisiert“, berichtet Rechtsanwältin Iris Behr vom IWU.

Polarstern bietet Mieterstrom-Contracting an

Polarstern empfiehlt in diesen Fällen eine Art Mieterstrom-Contracting für die Wohnungswirtschaft. Hier übernimmt der Partner wie beispielsweise Polarstern den Bau und gegebenenfalls die Finanzierung sowie Wartung und Betrieb der Photovoltaikanlage oder des Blockheizkraftwerks – und natürlich die Mieterstromversorgung der teilnehmenden Parteien. Damit verantwortet Polarstern die ganzen Energiemarktthemen wie beispielsweise die Abführung von Umlagen und Netzentgelten, die Tarifgestaltung, die Reststromlieferung, die verbrauchsgenaue Abrechnung sowie den Kundenservice.

„Weil der Immobilienbesitzer damit nicht der Anlagenbetreiber ist und er keine Energie verkauft, unterliegt er hier nicht der Gewerbesteuerpflicht“, erklärt Florian Henle, Mitgründer des Ökoenergieversorgers Polarstern.

Vielmehr erhält der Immobilienbesitzer von Polarstern eine Zusatzrendite, die bei Blockheizkraftwerken bei mindestens 10 Prozent und bei Photovoltaikanlagen bei etwa 5 Prozent liegt. Das macht Mieterstrom für sie deutlich attraktiver als die Netzeinspeisung. Auch aus politischer Sicht wird mit der sinkenden Einspeisevergütung und den strengeren Energieeffizienzregeln im Zuge der Energieeinsparverordnung (EnEV) der Eigenverbrauch wirtschaftlich immer attraktiver.

Drei Punkte auf die es ankommt bei Mieterstrom

Polarstern sieht Mieterstrom für verschiedene Immobilien geeignet. Drei Kernfaktoren, auf die es ankommt für Mieterstrom:

  • lokaler Energiebedarf
  • Lage des Objektes
  • mögliche Leistung der Energieerzeugungsanlage

Eindeutige Werte, ab denen sich Mieterstrom lohnt, gibt es dazu jedoch nicht. „Alle drei Faktoren spielen bei der Entscheidung zusammen. So kann Mieterstrom schon ab 5 Mietern sinnvoll sein, sofern der Stromverbrauch über 100.000 Kilowattstunden liegt, ein kontinuierlicher Wärmebedarf besteht und Energieerzeugungsanlagen installiert werden können, die zum lokalen Verbrauch passen.“ Umgekehrt können Objekte mit über 50 Mietern unattraktiv sein, wenn keine geeignete Energieerzeugungsanlage realisiert werden kann, weil zum Beispiel schlicht der Platz fehlt oder das Dach zu schattig ist.

Mieterstrom ab 6 Mietparteien bei prosumergy aus Kassel

Ein sehr ähnliches Modell bietet der junge Spezial-Anbieter für Mieterstrom, prosumergy aus Kassel, an. Prosumergy bietet Vermietern ab 6 Mietparteien und einer geeigneten Dachfläche die Unterstützung für Mieterstromprojekte an. Hier kann der Hauseigentümer selbst in die Photovoltaikanlage auf seinem Dach investieren, anstatt das Dach zu vermieten. Sie profitieren damit aus den Erlösen von dem Stromverkauf an prosumergy, ohne sich mit den ganzen technischen, rechtlichen und administrativen Details beschäftigen zu müssen.

Die Hauseigentümer erzielen damit deutliche Mehreinnahmen gegenüber einer Volleinspeisung ins Netz und die Mieter können damit Stromkosten sparen im Vergleich zum günstigsten Tarif des jeweiligen Grundversorgers.

Dadurch, dass prosumergy die PV-Anlage vom Anlageneigentümer anmietet, werden sie zum Betreiber der Anlage und übernehmen damit auch alle Betreiberpflichten. Der Anlageneigentümer muss sich also über den operativen Anlagenbetrieb keinerlei Gedanken mehr machen. Dies betrifft auch die Gewerbesteuer, denn die Verträge von prosumergy sind so ausgestaltet, dass eine Gewerbesteuerpflicht beim Gebäudeeigentümer, der in eine PV-Anlage auf seinem Mehrfamilienhaus investiert, vermieden wird. Realisiert wird dies dadurch, dass der Anlagenbetrieb und damit auch der gewerbesteuerpflichtige Stromverkauf auf prosumergy übertragen wird.

Weitere Fragen zum Mieterstrom?

Vielleicht ist damit eine wichtige Frage bei Mieterstromprojekten beantwortet? Gibt es weitere Fragen zu diesem wichtigen Thema? Ich habe direkten Kontakt zu den genannten Anbietern und würde sie von diesen beantworten lassen. Gerne kann ich auch weitere Anbieter hinzu nehmen. Vielleicht entsteht auf diesem Wege eine Übersicht der Anbieter, ihrer Kompetenzen und ein Frage- und Antwort-Katalog. Was meint Ihr dazu? Wenn Euch die Idee gefällt, verbreitet den Beitrag bitte weiter an interessierte Personen.

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