Gewährleistung bei Eigenreparatur durch den Käufer?

Eine spannende Frage, die nicht nur uns ab und umtreibt. Spannend wird es wenn man es dann mit Fällen dieser Art zu tun hat, ich berichtete.
Gewährleistung bei Eigenreparatur durch den Käufer?
Und dann plötzlich alles nur halb so wild ist, aber nun eine angeblich fehlerhafte Messerscheide bemängelt wurde. Hier im Bild zu sehen das Bild, welches uns vom Kunden übermittelt wurde.
Gewährleistung bei Eigenreparatur durch den Käufer?
Hier zu sehen ein original Kero Messer, wie es von uns geliefert wurde. Machen Sie sich am besten bitte selbst ein Bild. Bleibt die Frage:
Gewährleistung bei Eigenreparatur durch den Käufer?

Wann erlischt Gewährleistung?

Gewährleistung erlischt immer dann sofort, wenn zwei Dinge gegeben sind:
  1. Der Käufer selbst ohne vorherige Abstimmung Hand anlegt und die Ware verändert.
  2. Offensichtlich der Käufer versucht zu betrügen.
Nur ein Blinder sieht nicht, dass bemängelte Messerscheide nicht die sein kann, die von uns gesandt wurde. Zu offensichtlich die unterschiedliche Färbung. Komisch auch dass der Kunde obwohl wir ihn mehrfach baten, uns das bemängelte Teil zu senden, dies nicht tat. Wäre nur noch zu klären:

Wie nehmen Sie richtig Gewährleistung in Anspruch?

Indem Sie bitte definitiv nicht selbst Hand anlegen und uns so zeitnah wie möglich informieren. Zeitnah heisst bspw. nach dem Auspacken alles auf äußerliche Unversehrtheit prüfen. Dann sieht man nämlich sofort, ob ein Riss im Leder einer Messerscheide ist oder nicht. Ebenso kann man schnell und umkompliziert prüfen, ob eine Klinge scharf, ein Glas gebrochen ist usw. usf. 
Setzen Sie sich dann bitte mit uns in Verbindung, um mit uns gemeinsam, darauf liegt die Betonung, zu besprechen, wie das Malheur behoben werden kann. Handeln Sie bitte in Fällen dieser Art nie eigenmächtig. Und kommen Sie bitte erst recht nicht auf die Idee, Ihren Frust am Händler abzulassen. Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es nun einmal noch immer aus diesem heraus.
Internationalem Recht folgend hat jeder Händler einen Anspruch darauf, dass Sie die Ware einschicken, wenn Sie Gewährleistung in Anspruch nehmen wollen. Das hat nebenbei bemerkt etwas mit Logik zu tun, aber das nur nebenbei. Internationalem Recht folgend gilt, dass Sie die Kosten für das Einschicken zu übernehmen haben und der Händler wiederum die Rücksendekosten. Internationalem Recht folgend gilt, dass Sie bei allem wenn und aber dem Händler die Chance zur Reparatur bzw. des Austausches geben müssen. 
Will heissen, der einfachste Weg wäre gewesen, wenn besagte Messer wirklich so schlecht waren, sie einfach wieder hierher zu schicken. Dann wäre der Käs schon lange gegessen gewesen. So ist es eine nur noch nervende Angelegenheit, weil Mäxchen Gernegross seines Zeichens Direktor für Theaterdonner eines vollkommen unbekannten Provinztheaters irgendwo an der französischen Grenze offensichtlich gerade mal seinen Frust abreagiert oder aber auch vielleicht so seinen Fundus erneuern wollte? Wer weiß, wer weiß.... So etwas soll es ja geben, denn:

Auch Kunden können abzocken!



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