Gesinnungsjustiz, Religionsstrafrecht und die Willkür eines diktatorisch werdenden Staates

Entnommen aus Andreas-Unterberger.at
12. Dezember 2015 09:00 | Autor: Christian Zeitz

Auch im nunmehr zu Ende gehenden Jahr
sind österreichische Staatsbürger strafrechtlich
verurteilt worden, weil sie ihrer kritischen
Haltung gegenüber einer Religion öffentlich
Ausdruck verliehen haben.
Darunter sind der deutsche Islamkritiker Michael Stürzenberger, die Künstlerin Gisela Rott (ebenfalls Islamkritik) und der emeritierte Rechtsanwalt Alfons Adam (kritisierte den Buddhismus). Alle Genannten sind nach § 188 des Strafgesetzbuches, also wegen „Herabwürdigung religiöser Lehren“ verurteilt worden, so wie vor wenigen Jahren die prominente Islamkritikerin Elisabeth Sabaditsch-Wolff, die auf den Sexualvollzug des islamischen Propheten Mohammed mit der neunjährigen Kindfrau Aischa hingewiesen hatte………

Es ist nicht Ausdruck von „Religionsfreiheit“, eine bestimmte Religion oder Religionsgemeinschaft frei von Kritik und anderen Manifestationen der Ablehnung oder Zurückweisung zu halten……….

Das Grundrecht der Meinungsfreiheit beinhaltet nicht nur das Recht, eine Meinung bei sich, sozusagen im stillen Kämmerlein, zu haben, sondern dieser auch im privaten wie im öffentlichen Kreis, beliebig Ausdruck zu verleihen…………

Aus all dem Gesagt ergibt sich,
dass alle Paragraphen der Meinungs-
und Gesinnugsgesetzgebung bzw. des
Religionsstrafrechts ersatzlos abzu-
schaffen sind. Das gilt in Österreich
insbesondere für die §§ 188 („Herab-
würdigung religiöser Lehren“) und 283
(„Verhetzung“). Mit genau demselben
Anspruch muß allen Bestrebungen
entgegengetreten werden, sogenannte
„Hassdelikte“ künftig unter Strafe zu
stellen bzw. negative Grundhaltungen
gegen Religionen und Ideologien
(Stichwort „Islamophobie“) mithilfe
des staatlichen Gewaltmonopols zu
bekämpfen. Dieses Projekt, das besonders
durch den Kommissionsvizepräsident
Frans Timmermans vorangetrieben wird
und von diesem für das Jahr 2016 auf die
Pflichten-Agenda der Europäischen Union
gesetzt wurde, ist als besonders gefährliche
Attacke auf die Freiheit zu begreifen
und zu bekämpfen.

Der ganze Artikel samt Kommentaren
ist hier  zu finden:
Gesinnungsjustiz, Religionsstrafrecht
und die Willkür eines
diktatorisch werdenden Staates

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