Gesetzliche Vorschriften für Auszubildende Teil 1: Das Vorstellungsgespräch

Der Anzug liegt gebügelt bereit, Fragen und Antworten geht man nochmal im Kopf durch, das Lächeln wird im Spiegel geübt – hier geht es jedoch nicht zum Gerichtsprozess, sondern zum Vorstellungsgespräch. Das Tor zur Welt der Berufstätigkeit. Oder der Stolperstein auf dem Weg dorthin. Wissen Azubis (abgeschlossene oder angehende) jedoch Bescheid über die gesetzlichen Vorschriften, die von beiden Parteien gekannt werden sollten?

Kostenübernahme

Potenzielle Arbeitgeber sind durch § 670 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dazu verpflichtet, die Kosten für die Bewerber zu übernehmen, die denen bei der Hin- und Rückreise entstanden sind. Das schließt die Verkehrskosten (wie Bahntickets) genauso wie eventuelle Übernachtungskosten mit ein.

Achtung: Der Arbeitgeber kann jedoch die Kostenübernahme auf eigenen Wunsch ausschließen, wenn er das in der Einladung zum Gespräch selbst mitteilt, etwa wie: „Auslagen werden nicht erstattet“. Auch werden Kosten nur in „nötigem Umfang“ erstattet, was heißt, dass die Steuerpauschale von 0,30 Euro pro Kilometer gilt.

Auch das Arbeitsamt hat eine Verpflichtung zur Übernahme der Bewerbungskosten, wenn die betreffende Person gerade als arbeitssuchend gemeldet ist. Dies wird durch § 45 Abs. 1 des SGB 3 festgelegt.

Auskunftspflicht und Schweigerecht

Einmal im Zimmer der Personalabteilung angekommen, sitzt man einer oder mehreren Personen gegenüber, die einige Fragen zu stellen haben. Egal wie unangenehm sie sein mögen, man sollte immer wahrheitsgemäß antworten. Das schreibt die Auskunftspflicht vor. Sollte sich nämlich herausstellen, dass die erfolgte Einstellung des Arbeitnehmers auf Falschinformationen, sprich Lügen basiert, hat der Arbeitgeber das Recht dem Arbeitnehmer zu kündigen – auch rückwirkend nach jahrelanger Betriebszugehörigkeit.

Andererseits gibt es auch einige Fragen persönlicher Natur, bei denen der Arbeitnehmer das Recht hat zu schweigen. Darunter fallen beispielsweise Fragen zu:

-   Religionszugehörigkeit

-   Vereinsmitgliedschaft

-   Vermögen

-   Sexueller Orientierung

-   Krankheiten

-   Kinderwunsch

-   Ehrenämtern

-   Vorstrafen

-   Parteizugehörigkeit


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