Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung

Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung vorgelegt. Die Bundesregierung lehnt diesen Gesetzentwurf ab.

Der Sinn und Zweck vorgeschlagene Gesetzesänderung ist der, dass schwer vermittelbare Arbeitslose stärker öffentlich gefördert werden sollen. Diese Person sollen neue öffentlich geförderte Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten werden, so dass diese langfristig wieder eine für den ersten Arbeitsmarkt erforderliche Arbeitsfähigkeit erlangen.

 

Der Gesetzesentwurf kann hier (Bund) eingesehen werden.

 

RA A. Martin



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