Gesetz über Tarifeinheit kommt

Anhörungs- und Nachzeichnungsrecht, welches die Einschränkungen für Spartengewerkschaften abmildern soll.

Insbesondere dürften der Bundesarbeitsministerin (aber nicht nur dieser) die sog. kleinen „Elitegewerkschaften“ u.a. der Lokführer und der Piloten ein Dorn im Auge gewesen sein. Diese habe gezeigt, dass sie ihre Ziele für nur wenige Mitglieder mit erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen für die Arbeitgeber aber auch mit starken Einschränkungen (Zugverkehr / Luftfahrt) für die Allgemeinheit durchsetzen können.

Andererseits ist der Arbeitskampf mittels Streik grundgesetzlich geschützt.

Ob das Gesetz verfassungsrechtlich bestand haben wird, ist zweifelhaft und wird mit Sicherheit kurzfristig überprüft werden.



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