Geschichtliche Essenz No.137 – Heute vor 100, 50 und 25 Jahren!

GB.6

6. JULI 1914

In Potsdam enden zweitägige, durch die am 5. Juli begonnene sog. Hoyos-Mission ausgelöste Besprechungen der politischen und militärischen Führung des Deutschen Reiches. Ihr Ergebnis, ein “Blankoscheck” für das verbündete Österreich-Ungarn bei seinen Aktionen gegen Serbien, trägt entscheidend zu Entstehung und Verlauf der sog. Julikrise sowie zum Ausbruch des Weltkrieges bei.
In Simla (Vorderhimalaya; heute zu Indien) werden auf der sog. Tibetkonferenz Teile des östlichen Tibets China zugesprochen, während der größte Teil des Landes unabhängig bleibt. Tibet hatte sich – ebenso wie die Äußere Mongolei – während der chinesischen Revolutionswirren 1911 von China gelöst und die chinesische Administration aus dem Land vertrieben.

6. JULI 1964

Die New York Times veröffentlicht das Interview eines Sonderreporters mit dem kubanischen Ministerpräsidenten Fidel Castro, in dem dieser die Möglichkeit einer Verbesserung der Beziehungen Kuba-USA in Aussicht stellt.
“A Hard Day’s Night”, der erste Spielfilm der britischen Popgruppe “The Beatles”, wird in London uraufgeführt.
Das britische Schutzgebiet Njassaland erhält als Malawi die Unabhängigkeit, bleibt aber im Commonwealth und anerkennt Königin Elisabeth II. als Staatsoberhaupt.

6. JULI 1989

Der sowjetische Staats- und Parteichef Michail Gorbatschow spricht als erster osteuropäischer Staatschef vor dem Europarat in Straßburg. Er legt seine Vorstellungen von einem “gemeinsamen europäischen Haus” dar und fordert erneut sofortige Verhandlungen über den Abbau atomarer Kurzstreckenraketen.
Oliver North, einer der Hauptbeteiligten an der 1986 aufgedeckten Iran-Contra-Affäre in den USA, wird in Washington u. a. wegen Beihilfe zur Täuschung des Kongresses zu drei Jahren Haft auf Bewährung, einer Geldstrafe und 1200 Stunden Sozialarbeit verurteilt.
In Budapest stirbt 77jährig János Kádár, seit der Niederschlagung des Volksaufstandes 1956 bis 1988 Chef der ungarischen KP.
Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass staatliche Fördermaßnahmen für die Presse grundsätzlich zulässig seien, dabei aber bestimmte Meinungen oder Tendenzen weder bevorzugt noch benachteiligt werden dürften.


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