Gestern hat das Oberlandesgericht (OLG) München in zweiter Instanz ein Unterlassungsurteil gegen das Videoportal Youtube bestätigt, das Youtube bestimmte Formulierungen auf seinen Sperrtafeln wegen fehlender Musikrechte untersagt hatte.
Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA hatte gegen Youtube geklagt, weil deren Hinweistafeln angeblich einen falschen Eindruck erweckten und wettbewerbswidrig seien.
Nach dem Münchner Landgericht bestätigt das damit auch das OLG, teilte die GEMA gestern mit.
Die GEMA und Youtube streiten seit Jahren über eine angemessene Vergütung für Musikrechte in Youtube-Videos. Bis heute gibt es keine Einigung.
Denn die Gema verlangt von der Google-Tochter 0,375 Cent für jeden einzelnen Videoaufruf. “Wir wollen der Gema einen Umsatzanteil zahlen. Was wir aber nicht machen können, ist pro View eines Videos zahlen, weil das nicht unserem Geschäftsmodell entspricht und wir nicht pro View eines Videos Geld verdienen”, sagte eine Sprecherin von Youtube dazu.
Deshalb sperrte die Videoplattform für deutsche Nutzer viele Videos, die Musik aus dem GEMA-Repertoire enthalten könnten. Dabei blendet Youtube den abgebildeten Hinweis ein, der von Gerichtsentscheid zu Gerichtsentscheid jeweils textlich leicht verändert wurde.
Das Problem für deutsche Interessenten und die Musiker ist weiter ungelöst…