Gauck in der Klemme

Das Bundespräsidialamt scheint ihm Spaß zu machen, sonst würde er sich nicht bei jeder Gelegenheit so gefährlich weit aus dem Fenster lehnen wie erst unlängst vor der Wehrakademie, als er den mangelnden Willen der Deutschen beklagte, ihre Kinder in den Krieg – und somit in den Tod zu schicken

Gauck in der KlemmeNun hat das Bundesverfassungsgericht sich mit der öffentlichen Bitte an Gauck gewandt, im Falle einer Klage gegen den ESM das entsprechende Gesetz nicht zu unterschreiben, welches zum 01. Juli bereits in Kraft treten soll. Eine der Sprecherinnen des Bundesverfassungsgerichts hatte dies der Nachrichtenagentur Reuters bekannt gegeben. Dass es zu einer Klage gegen den ESM- Vertrag kommen wird, ist mehr als wahrscheinlich. Wie die Sprecherin weiterhin zum Ausdruck brachte, brauche das Bundesverfassungsgericht zusätzliche Zeit, um die Unterlagen zum ESM- Vertrag ordentlich prüfen zu können. “Wir gehen davon aus, dass der Bundespräsident wie in der Vergangenheit auch dieser Bitte nachkommen wird und das Gericht so genügend Zeit zur Prüfung hat”, so die Sprecherin.

Dummerweise ist Gauck in seinem Opportunismus bereits in Vorleistung getreten. Wie er bei seinem Antrittsbesuch in Brüssel vorschnell von sich gab, sehe er nicht, „dass die Bereitschaft der Regierung konterkariert werden wird vom Bundesverfassungsgericht.“ Dies beweist erstens, dass Gauck nichts über Wirtschaft weiß und zweitens, dass er nichts von Politik und Jurisprudenz versteht. Denn das Verfassungsgericht ist bekannt dafür, dass es hingepfuschte Gesetze ohne Zögern einkassiert. Die Regierung kalkuliert dies von vornherein ein und hat die geforderten Nachbesserungen meistens schon in der Schublade liegen.

Für unseren Präsi heißt es nun Farbe bekennen. Sollte er das Gesetz in vorauseilendem Gehorsam sofort zeichnen, hätte er mit Gegenwind, Spott und Hohn rechnen, wenn es anschließend im juristischen Giftschrank landet. Die Regierung jedenfalls scheint fest mit ihm zu rechnen. So ließ sich der stellvertretende Regierungssprecher Georg Streiter am Mittwoch in Berlin zu der Aussage hinreißen: „Ich nehme mal an, dass er zeitnah unterschreibt“ und weiter: „Es wäre ganz hilfreich, wenn das am 1. Juli in Kraft treten soll.” Jetzt kann Gauck sich aussuchen, wessen Ohrfeigen ihm lieber sind. Die von Bundestag und Bundesrat oder die des Bundesverfassungsgerichts und einer aufgebrachten Gegenöffentlichkeit. Wohl bekomm’s.

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