Fürstentum Liechtenstein: Keine Staatsreligion mehr?

WEIMAR. (fgw) Am 3. Oktober 2012 wen­det sich freigeist-weimar.de einem Thema zu, das ver­wun­dern mag. Hie, Weimar, die Stadt von Goethe und Schiller sowie der Weimarer Reichsverfassung von 1919, dort das win­zige alpine Fürstentum Liechtenstein, der letzte (feu­dale) Über­rest des got­tes­gna­di­gen “Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation”. Was nun bloß haben die Stadt Weimar und das Fürstentum Weimar mit­ein­an­der zu schaf­fen?

kulturkreis weimar lichtenstein Fürstentum Liechtenstein: Keine Staatsreligion mehr?Nach 1989 ist ein “Kulturkreis Liechtenstein-Weimar” (KLW) ent­stan­den, der es sich zum Ziel gesetzt hat, den kul­tu­rel­len Austausch zwi­schen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Kulturhauptstadt Weimar 1999 nach Kräften zu för­dern und damit zum bes­se­ren Kennenlernen und Verstehen inner­halb des deutsch­spra­chi­gen mit­tel­eu­ro­päi­schen Kulturraumes bei­zu­tra­gen. Der KLW wid­met sich der Anregung kul­tu­rel­ler Projekte in Weimar bzw. Thüringen und dem Fürstentum Liechtenstein mit den Schwerpunkten Musik und Bildende Kunst.

Und nun hat eine Nachricht aus eben die­sem Fürstentum auf­hor­chen las­sen, die durch­aus für Denk-Anregungen zur end­li­chen Umsetzung der von der Weimarer Reichsverfassung von 1919 gefor­der­ten Trennung von Staat und Kirchen sor­gen könnte.

In der Rundfunkmeldung des ORF vom 2. Oktober heißt es u.a.:

“Die katho­li­sche Kirche mit Erzbischof Haas an der Spitze soll in Liechtenstein den Status als Landeskirche ver­lie­ren. Die Regierung will die Verhältnisse zwi­schen Staat und Religionsgemeinschaften neu regeln und alle Religionen gleich behan­deln.

Die Regierung hat das im Fürstentum über Jahre dis­ku­tierte Geschäft der Neuregelung des Verhältnisses zwi­schen Staat und Religionsgemeinschaften unter Dach gebracht und an das Parlament ver­ab­schie­det. Kern der Vorlage seien eine Ände­rung der Verfassung sowie die Schaffung eines Religionsgemeinschaftengesetzes, sagte Regierungschef Klaus Tschütscher (…)

Mit der Verfassungsrevision sol­len das Landeskirchentum abge­schafft und die Gleichstellung aller Religionsgemeinschaften ermög­licht wer­den. Dadurch ver­liert die katho­li­sche Kirche mit dem Vaduzer Erzbischof Wolfgang Haas ihren Status als Landeskirche im Fürstentum, wo etwa 75 Prozent der Bevölkerung katho­lisch sind. (…)

Das Religionsgemeinschaftengesetz soll die Beziehungen des Staates zu den Religionsgemeinschaften regeln. (…) Die Vorlage ist laut Regierung so kon­zi­piert, dass die Grundsätze der Beziehungen des Staates zu den Religionsgemeinschaften ein­heit­lich im Religionsgemeinschaftengesetz gere­gelt wer­den. Daneben lässt die Vorlage Raum für ver­trag­li­che Regelungen von bila­te­ral rele­van­ten Themen. Die Regelung der beson­de­ren Vermögensverhältnisse zwi­schen den Gemeinden und der katho­li­schen Kirche stell­ten ein sol­ches Thema dar, das auf ver­trag­li­chem Wege gere­gelt wer­den solle (…)”

Insbesondere die Idee eines sol­chen Gesetzes sollte hier­zu­lande auf­ge­grif­fen wer­den, wenn damit der hie­sige Zustand von Kirchen als “K.d.ö.R.”, also ihrer beson­de­ren, pri­vi­le­gier­ten Rechtsstellung gegen­über ande­ren Vereinigungen, über­wun­den wer­den könnte.

[Erstveröffentlichung: Freigeist Weimar]


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