Für selbstbestimmte Freitodbegleitung

DGHSBERLIN. (hpd) Ärzte in Deutschland, die Sterbewilligen beim selbst­be­stimm­ten Freitod beglei­ten, agie­ren in einer recht­li­chen Grauzone. Darauf machte am Sonnabend die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) in Berlin auf­merk­sam und for­derte Rechtssicherheit für Ärzte ein.

Zum »inter­na­tio­na­len Tag des Rechts auf ein wür­di­ges Sterben« machen sich am 2. November seit 2008 welt­weit Organisationen für ein wür­de­vol­les und selbst­be­stimm­tes Lebensende stark. In Berlin machte die DGHS dar­auf auf­merk­sam, dass der Status von Ärz­ten recht­lich unsi­cher ist, wenn sie Menschen, die sich für ein selbst­be­stimm­tes Lebensende ent­schei­den, dabei hel­fen, zu ster­ben.

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Fotos habe ich ges­tern im EHBB-Blog ver­öf­fent­licht.

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Für selbstbestimmte Freitodbegleitung Nic Frank

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