Für alle, die es (noch) nicht kennen oder wissen! …

Für alle, die es (noch) nicht kennen oder wissen! …

§ 186 StGB
Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Für alle, die es (noch) nicht kennen oder wissen! …§ 187 StGB
Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
[Manga] Gokinjo Monogatari [4]
wallpaper-1019588
Podcast „Algarve entdeckt“: Das Licht sehen lernen – Im Gespräch mit der Künstlerin Grażyna Ostrowska
wallpaper-1019588
Vatertag Geschenke für den Papa, der schwer zu beschenken ist 💛
wallpaper-1019588
Die alltagstaugliche Brille: Was sie können muss und wie du sie findest