Fußball-Exklusiv-Vermarktung gekippt

Credit: flickr/Gwenaël Piaser

Am Dienstag hat der Europäische Gerichtshof eine Änderung der Exklusiv-Vermarktung im Pay-TV-Bereich beschlossen. Sie gehört von nun der Geschichte an. Für die Verbraucher ergeben sich dadurch große Vorteile.

Es ist der Hammer: Die EU hat am Dienstag die Fußball-Exklusiv-Vermarktung gekippt. Bisher waren die Live-Übertragungen von Fußballspielen und anderen sportlichen Ereignissen nur über die nationalen Pay-TV-Anbieter (in Deutschland „Sky“) beschränkt. Wer beispielsweise am Samstag die Bundesligaspiele live sehen wollte, musste ein kostenpflichtiges Abo abschließen. Die Verwendung von ausländischen Decoderkarten, die teils kostengünstiger sind als die jeweiligen nationalen Karten, war schlicht untersagt.

Doch mit der Entscheidung der EU-Richter ist das nun möglich. Ihr Urteil begründen die Juristen damit, dass solche nationalen Vorschriften gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs sowie gegen das Wettbewerbsrecht der EU verstoßen. Die Regeln der europäischen Binnenwirtschaft würden dadurch verletzt.

Folgen für Ligen und Vereine noch nicht absehbar

Für den Verbraucher hat das Ende der von Fans und Zuschauern gleichermaßen umstrittenen nationalen Exklusivrechte einen gewaltigen Vorteil: Sie können sich von welchem Land auch immer Decoderkarten bestellen. In China kosten die Karten beispielsweise nur einen Bruchteil des deutschen Preises. Der Run auf ausländische Dekoder und Dekoderkarten kann beginnen.

Wie sich die Gesetzeserneuerung auf die Vermarktung der Fußballrechte und vor allem auf die Einnahmen von Liga und Vereinen auswirken wird, ist bis jetzt noch nicht absehbar. In den nächsten Wochen und Monaten wird man sehen, ob Vereine finanzielle Einschnitte hinnehmen müssen. Auch die Zukunft der nationalen Pay-TV-Anbieter ist unsicherer denn je. Vor allem Sky, das in den vergangenen Jahren mit Gewinneinbußen Schlagzeilen machte, dürfte härter denn je ums Überleben kämpfen müssen.

Der Auslöser für die Gesetzesänderung war der Fall der Pub-Wirtin Karen Murphy. In ihrer Kneipe im südenglischen Southsea zeigte die Britin im Jahr 2007 Live-Übertragungen von Premier League-Spielen. Dabei nutzte sie jedoch keine Gaststätten-Lizenz des britischen Pay-TV-Senders BSkyB, sondern einen importierten Decoder inklusive der Übertragungsrechte für Premier-League-Spiele in England. Rund 6000 Euro sparte sich Murphy so pro Jahr.

Der englischen Fußball-Liga passte das nicht, sie verklagte die Wirtin. Doch diese wollte sich nicht beugen und legte es auf einen jahrelangen Rechtsstreit durch alle Instanzen an. Der letzte Schritt war schließlich der Europäische Gerichtshof, der ihr am Dienstag Recht gab. Gegen das verkündete Urteil ist übrigens keine Berufung möglich.

Bastian Weber bloggt zu Bundesliga News und Fußballnachrichten


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