Freundefinder und AGB von Facebook illegal

Wie heute bekannt wurde, hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) die gegen Facebook angestrengte Klage gewonnen. Dies könnte ein Wendepunkt für Verbraucher- und Datenschutz in sozialen Netzwerken bedeuten.

Die Richter am Berliner Landgericht urteilten, dass Facebook mit dem Freundefinder und seinen Geschäftsbedingungen gegen Verbraucherrechte verstößt. In der Pressemitteilung heißt es:

“Beim Freundefinder kritisierte das Gericht, dass die Facebook-Mitglieder dazu verleitet werden, Namen und E-Mail-Adressen von Freunden zu importieren, die selbst nicht bei Facebook sind. Sie erhalten daraufhin eine Einladung, ohne dazu eine Einwilligung erteilt zu haben. Das Gericht urteilte, die Nutzer müssten klar und deutlich informiert werden, dass durch den Freundefinder ihr gesamtes Adressbuch zu Facebook importiert und für Freundeseinladungen genutzt wird. Dies findet bislang nicht statt.”

Für viel interessanter halte ich die Thematik, dass Facebook sich, nach Ansicht des Gerichts, Inhalte ohne Zustimmung des Nutzers nicht zu eigen machen darf. Dazu heißt es:

“[...] Facebook dürfe sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht ein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen. Vielmehr bleiben die Mitglieder Urheber ihrer selbst komponierten Musiktitel oder eigenen Bilder. Facebook darf diese Werke nur nach Zustimmung der Nutzer verwenden. Rechtswidrig ist nach Auffassung der Richter ferner die Einwilligungserklärung, mit der die Nutzer der Datenverarbeitung zu Werbezwecken zustimmen. Zudem muss Facebook sicherstellen, dass es über Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen rechtzeitig informiert.”

Der vzbv will nun Facebook auffordern, sich an den Verbraucher- und Datenschutz in Europa zu halten. Ich gehe davon aus, dass die Erfolgsaussichten hierfür eher gering sind. Es stellt sich außerdem die Frage welche Folgen die Nichteinhaltung für Facebook haben soll. Abschalten? Abmahnen?

Grundsätzlich halte ich den Vorstoß des vzbv aber für richtig. Wie seht Ihr das? Wie beurteilt Ihr die Folgen für Facebook nach diesem Urteil?

Quelle: vzbv.de, Bezug: Urteil LG Berlin vom 06.03.2012, Az. 16 O 551/10, nicht rechtskräftig


Ähnliche Artikel und Seiten lesen:

  • Das Ende des Durcheinanders? Der neue Facebook-Newsfeed
    Gerade haben wir uns an die neue Facebook-Chronik einigermaßen gewöhnt,
  • Die neue Chronik für Facebook-Fanseiten ist da
    Wir haben es alle kommen sehen. Ab heute ist es
  • Sammelt Facebook unser Leben?
    Facebook - allmächtige und weltumspannende "Pflichtcommunity" mit knapp 800 Millionen

Copyright © 2012 - 2014 Ideeninternetz - Eine Einbindung in fremde Webseiten ist nur ungekürzt und mit Quellenangabe gestattet.
Eine Verwendung dieses Feeds ohne diesen Angaben auf anderen Webseiten verstößt gegen das Urheberrecht.
(Digital Fingerprint:
ae34013fde45c67e6f9a1da5b138b33c (178.33.32.5) )

Besucht das Ideeninternetz bei Facebook, Twitter und Google+.

wallpaper-1019588
aniverse: Alle Anime-Neuheiten im Mai 2024 im Überblick
wallpaper-1019588
Awajima Hyakkei – Manga erhält Anime-Adaption
wallpaper-1019588
Banished From The Hero’s Party – Light Novel endet mit dem 15. Band
wallpaper-1019588
trapezium – Trailer stimmt auf Premiere ein