Fremde Federn (1) – Verbot der Woche: Anonymität

Es muss endlich Schluss sein mit der ständigen Schreiberei unter irgendwelchen Namen, mit Wikileaks und freier Meinungsäußerung. Nach Ansicht von Bundesinnenminister Hape Friedrich steht in Artikel 5 des Grundgesetzes, auf das er geschworen hat, nicht “Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten”, sondern “Jeder hat das Recht, seine Meinung unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum und Passbild frei zu äußern und zu verbreiten.

Eine Lehre aus den Anschlägen von Norwegen, wo ein Einzeltäter sich unter voller Angabe seines Namens im Netz radikalisiert habe, müsse die Anonymität im Internet abgeschafft werden, verriet Friedrich dem Netzmagazin “Der Spiegel”. Er selbst gehe mit gutem Beispiel voran: In einer WerbeKampagne, die das Innenministerium in den kommenden Wochen schalten will, um Internetnutzer zur freiwilligen Aufgabe ihrer Anonymität aufzufordern, zeigt sich der Oberfranke in der Pose des bekannten Logos der Hackergruppe Anonymous.

“Politisch motivierte Täter finden heute vor allem im Internet jede Menge radikalisierter, undifferenzierter Thesen, sie können sich dort von Blog zu Blog hangeln und bewegen sich nur noch in dieser geistigen Sauce”, glaubt Friedrich, der für ein sofortiges Verbot von Gruppen wie den “Anonymen Alkoholikern” und Gesprächskreisen wie den Anonymen Insolvenzlern plädiert.

Die Grundsätze der Rechtsordnung “müssen auch im Netz gelten”, findet Friedrich, der Artikel 5 des Grundgesetzes deshalb vor einem Verbot von anonymen Tagebucheinträgen im Internet so ändern will, dass das schriftliche Äußerungen künftig nur noch über das Bundesblogampelamt möglich sind, das entsprechende Meinungsäußerungenslizenzen vergeben werde.

Blogger sollten “mit offenem Visier” argumentieren, appelliert Friedrich vor allem an Internetschreiber in Syrien, Libyen, China und dem Iran. Gerade der Fall Sarrazin habe gezeigt, dass in Deutschland niemand Angst haben müsse, seine Meinung zu sagen. Tue man das mit vollem Namen, drohe höchstens der Verlust von Arbeitsplatz, Parteibuch und gutem Namen.

In der bisherigen Form führe das Internet zu “einer neuen Form radikalisierter Einzeltäter”, die unabgesprochen bedenkliche Dinge nicht nur dächten, sondern auch noch aufschrieben. Andere wieder läsen das, statt ihre Nase in den “Spiegel” oder das CSU-Parteiprogramm zu stecken. Menschen isolierten sich so von ihrer sozialen Umgebung und tauchten “allein in eine Welt im Netz ein”, habe er sich erzählen lassen, sagte Friedrich. “Dort verändern sie sich, meist ohne dass es jemand bemerkt”, erinnert der Politiker an schreckliche Filme wie “Kinder des Mais” (Foto oben: Junge, anonyme Blogger) [Bild nur bei politplatschquatsch zu sehen, Anm. Red.].

Darin liege eine “große Gefahr”, auch in Deutschland. Deshalb führe kein Weg um eine Impressumspflicht für Einzelmeinungen herum.

Zur bürgerschaftlich-engagierten Chronologie der Verbote der Woche

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Artikel mit freundlicher Genehmigung von PPQ (www.politplatschquatsch.com) übernommen. Link zum Artikel

Bild: PPQ


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