Freihandels- und Exportproduktionszonen

Eine erwähnenswerte Erfindung, in Zusammenhang mit der Globalisierung und Entwicklungsländern, sind die so genannten Freihandelszonen oder auch Exportproduktionszonen (EPZ). Diese Zonen befinden sich beispielsweise in Indonesien, China, Mexiko, Vietnam, auf den Philippinen und anderswo; sie sind isolierte, steuerfreie Wirtschaftsräume. Hier gibt es weder Ein- noch Ausfuhrzölle und es müssen keine Einkommens- oder Vermögenssteuern bezahlt werden.

Ursprünglich waren EPZs dazu auserkoren, den Handel mit Entwicklungsländern zu fördern. 1964 sprach sich der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen für diese Art der Entwicklungsarbeit aus. Seither ist die Anzahl der Freihandelszonen stark gewachsen. Allein auf den Philippinen stieg die Anzahl der Beschäftigten in solchen Zonen (52 Zonen – Stand 2001) von 23.000 im Jahr 1985, auf 229.000 im Jahr 1994, auf 459.000 im Jahr 2001 (Leider waren keine aktuelleren Zahlen dazu finden).

Es sei hier ein Beispiel für die Dimensionen solcher Zonen genannt: Cavite, die größte Freihandelszone auf den Philippinen ist an die 276 Hektar groß, bietet über 200 Fabriken Platz, die mit ca. 50.000 Arbeitern ausschließlich für den Export produzieren. Diese EPZs sind Orte, an denen Marken so wenig wie möglich in Erscheinung treten wollen. Kein Logo, kein Name auf den Fabriksfassaden.

Die größte Zonenwirtschaft findet man in China. Dort arbeiten Schätzungen (Stand 2001) zu Folge 18 Mio. Menschen in 124 EPZs. Lt. ILO gibt es mindestens 850 EPZs auf der Welt, verteilt auf 70 Länder, mit ca. 27 Mio. Beschäftigten (vgl. Klein 2001, S. 214-216).

Freihandels- und ExportproduktionszonenEPZ Fabriken werden in Guatemala auch „Schwalben“ genannt. Die Furcht diktiert die Entscheidungen. Regierungen fürchten sich davor, die Fabriken zu verlieren, die Fabriken fürchten sich davor, ihre ausländischen Auftraggeber zu verlieren und die ArbeiterInnen fürchten sich davor, ihren unsicheren Arbeitsplatz zu verlieren. Darum auch die Steuerbefreiungen, die lockeren Arbeitsschutzbestimmungen und die zur Verfügungsstellung eines Militärs, das für Ruhe in Form von Unterdrückung und Drohung sorgt. Die gesetzlich angelegten Mindestlöhne sind meist weit unter dem notwendigen Existenzminimum, damit der Standortvorteil nicht verloren wird und die Investoren ihre Drohung, bei für sie schlechteren Bedingungen, abzuziehen, nicht wahr machen. Der Versuch durch Arbeitsplätze Wohlstand zu generieren, scheitert somit kläglich (vgl. ebd., S. 212-216).



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