Freie Fahrt für E-Scooter in Deutschland?

Freie Fahrt für E-Scooter in Deutschland?

E-Scooter gelten als leicht, leise, umweltfreundlich und sind schon in vielen Ländern, wie bspw. den USA, zugelassen. Bamberg ist die bisher erste Stadt Deutschlands, die nun seit dem 15. März mithilfe einer Sondergenehmigung einen Testbetrieb starten konnte. Die Testphase soll vor allem zeigen, ob ein kombiniertes Angebot aus ÖPNV und Elektroroller die Bürger/innen dazu bringt, auf das eigene Auto zu verzichten.

Knapp drei Wochen später, am 04. April, liegt auch schon eine, von der Bundesregierung beschlossene, Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) vor, die nun auch "elektrisch betriebenen Fahrzeugen ohne Sitz und selbstbalancierenden Fahrzeugen" die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ermöglicht.

Warum wurden E-Scooter in Deutschland bisher noch nicht zugelassen?

Obwohl E-Scooter als das nächste Milliardengeschäft gelten, den Verkehr entlasten und die letzte Meile überbrücken, ließ die entsprechende Gesetzgebung, die diese Form der Mikromobilität auf den Straßen Deutschlands zulassen würde, auf sich warten. Doch warum sind sie eigentlich (noch) tabu?

  1. Sie besitzen keinen Motor, der schneller als 6 km/h fahren kann
  2. Das Gesetz schreibt vor, dass solche Fahrzeuge für öffentliche Straßen eine Zulassung und Versicherung brauchen

Beide Punkte konnten bisher nicht erfüllt werden, vor allem, da das Bundesverkehrsministerium, Schwierigkeiten hatte, E-Scooter einer Fahrzeugart zuzuordnen. Wird man mit einem solchen Roller auf einer öffentlichen Straße erwischt, drohen einem Geldbußen, sowie ein Punkt in Flensburg.

Was ändert sich mit der beschlossenen eKFV?

Bisher durften lediglich, die in der Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) definierten, elektronischen Mobilitätshilfen im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden. Beispiele dafür sind Fahrzeuge der Marke Segway.

Die neue Verordnung sieht nun folgende Merkmale für Elektrokleinstfahrzeuge vor:

  • Sie benötigen eine Lenk- oder Haltestange
  • Die Mindestgeschwindigkeit beträgt min. 6 und die Höchstgeschwindigkeit max. 20 km/h
  • Die Leistungsbegrenzung beträgt 500 Watt (1.400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen)
  • „Fahrdynamische" Mindestanforderungen müssen erfüllt sein
Kurzum: Ein Elektrokleinstfahrzeug sollte verkehrssicher und steuerbar sein, bremsen können und eine Beleuchtungsanlage besitzen. Zudem können die E-scooter zwar zulassungsfrei bleiben, sind aber dennoch versicherungspflichtig.

Wie geht es jetzt weiter?

Als Nächstes muss der Bundesrat die neuen Regelungen beschließen. Dies könnte schon am 17. Mai der Fall sein. Damit könnte die Verordnung bereits in diesem Frühjahr in Kraft treten und den Weg für E-Scooter-Sharing-Dienste in Deutschland frei machen.

Aktueller Stand in Bamberg:

Mithilfe einer Sondergenehmigung können mit 15 E-Scootern der US-amerikanischen Marke Bird bereits erste Erfahrungen in Bamberg mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr gesammelt werden. Momentan kann man sich über ein Formular der Stadtwerke bewerben, um die Scooter testen zu können.

Und nach der Testphase?

Sobald die Testphase abgeschlossen ist und die eKFV deutschlandweit das Fahren mit E-Scootern im Straßenverkehr erlaubt, soll das Projekt in die Pilotphase übergehen. Der Pilot umfasst 100 Fahrzeuge, die über die kostenlose Bird-App ausgeliehen werden können. Bird-Fahrer können in der Smartphone-App den jeweiligen Standort verfügbarer E-Scooter sehen und freischalten. Nach der Beendigung einer Tour soll der E-Scooter an einem sicheren Ort behinderungsfrei abgestellt werden.

Innerhalb dieser Pilotphase soll ein Startpreis von 15 Cent pro Minute berechnet werden, die die Nutzer über die App bezahlen können. Die oberfränkische Domstadt wäre damit die erste deutsche Stadt, die E-Scooter als alternative Mobilitätsform nutzen und etablieren kann.

Freie Fahrt für E-Scooter in Deutschland?

Bild 1 & 2 (alle Rechte vorbehalten): Stadtwerke Bamberg


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