Freibeträge und die elektronische Lohnsteuerkarte

Bald ist es vollbracht: Die elektronische Lohnsteuerkarte startet zum 1.1.2013. Ab diesem Zeitpunkt haben alle Arbeitgeber die Möglichkeit, auch hier vom analogen ins elektronische Verfahren einzusteigen und die ELStAM ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anzuwenden. Doch um Ärger mit den Mitarbeitern zu vermeiden, gilt es, eine Besonderheit bei der Umstellung zu kennen und zu berücksichtigen.

 

In den letzten Jahren wurden die auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Freibeträge aus den Vorjahren automatisch übernommen. Damit ist nun Schluss, wie die Oberfinanzdirektion Magdeburg mitteilt. Sie bittet zu beachten, dass vor der Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte die vorhandenen Freibeträge unbedingt neu beantragt werden müssen. Die Folgen liegen auf der Hand: Arbeitnehmer haben monatlich netto weniger Geld zur Verfügung.

Anträge zur Berücksichtigung eines Freibetrags, beispielsweise für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte, können ab Oktober 2012 beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, bietet es sich an, den “Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2013″ aus dem Internet zu downloaden, auszufüllen und per Post an das Finanzamt zu senden.


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