Frauen wehrlos und ehrlos?

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Schockierende Nachrichten erreich­ten uns am Ende des Jahres 2012. Gewaltakte gegen Frauen welt­weit machen betrof­fen; sie zei­gen die Rückständigkeit man­cher Gesellschaften in puncto Akzeptanz von Frauen als Individuen, die eigene Rechte und eigene Würde haben. Eine Rückständigkeit, die in tra­di­tio­nel­len patri­ar­cha­li­schen Verhältnissen  wur­zelt.

Indien:  Ermordung einer Studentin kurz vor der Hochzeit

In Indien ist eine junge Frau von sechs Männern etwa eine Stunde in einem Bus ver­ge­wal­tigt und mit einer Eisenstange in der Scheide und im Darm mal­trä­tiert wor­den, so dass sie trotz inten­si­ver ärzt­li­cher Bemühungen an den Folgen die­ses gegen sie ver­üb­ten Verbrechens ver­stor­ben ist.  Vergewaltigung und Folter inmit­ten einer Millionenstadt.  Die mas­sen­haf­ten Proteste gegen  die­ses unge­heu­er­li­che Verbrechen haben die Weltöffentlichkeit infor­miert, dass es in Indien eine „Kultur der Vergewaltigung“ gibt, dass die indi­sche Gesellschaft bei Gewalt gegen Frauen weg­schaut, diese „Normalität“ dul­det oder mit­trägt, dass Politik und Justiz Frauen nicht hin­rei­chend schüt­zen – und dass Gewalt gegen Frauen, dass Vergewaltigungen dort offen­bar ledig­lich „Bagatellen“ sind, obwohl bereits nach den offi­zi­el­len Zahlen alle zwan­zig Minuten eine Frau oder ein Kind ver­ge­wal­tigt wird.

Es bedarf gro­ßer gesell­schaft­li­cher und poli­ti­scher Anstrengungen, diese all­täg­li­che „Kultur der Vergewaltigung“ zurück­zu­drän­gen. Die mas­sen­haf­ten Proteste und Demonstrationen der letz­ten Tage haben gezeigt, dass  der Wille dazu in Indien vor­han­den ist und dass er durch die Trauer und die Wut gefes­tigt wird und wächst. Sollten Konsequenzen erkämpft wer­den, wäre der Tod der 23jährigen Studentin, die bereits ihr Hochzeitskleid für ihre in Kürze geplante Hochzeit gekauft hatte, nicht völ­lig sinn­los gewe­sen sein sollte.

Die Täter sind gefasst. Sie wer­den für ihre ruch­lo­sen Taten mit ihrem Leben büßen müs­sen, wie aus Indien gemel­det wird.  Wie immer die indi­schen Gerichte ent­schei­den mögen, Todesstrafe oder Freiheitsstrafe mit oder ohne Kastration,  zur Herstellung des inne­ren Friedens in Indien ist ein schnel­les Urteil erfor­der­lich. Generalprävention ist ange­sichts der bedenk­li­chen Auffassung vom Wert einer Frau in Indien ange­sagt. Es muss von die­sem Urteil das deut­li­che Signal an die indi­sche Gesellschaft  aus­ge­hen, dass das Leben, die Gesundheit und die Würde von Frauen  unbe­dingt  zu respek­tie­ren ist. Zur Herstellung des Rechtsfriedens  aber sind ebenso  zügig Maßnahmen zur Aufklärung der Gesellschaft, zur wirk­sa­men Bekämpfung der Prediger von Frauendiskriminierung und der ent­spre­chen­den Ideologien, zum ver­bes­ser­ten Schutz von Frauen, zur ver­bes­ser­ten Strafverfolgung von Gewalt gegen Frauen erfor­der­lich.

Massive Frauenverachtung und –dis­kri­mie­rung in Indien Alltag

Allerdings ist die gesamte Gesellschaft und auch die poli­ti­sche Klasse gefor­dert. Solange es jedoch Politiker gibt, die die  Demonstrantinnen als “ange­knackste, auf­ge­ta­kelte Frauen”. bezeich­nen, die die Demonstrationen als “pink­far­bene Revolution” von stark geschmink­ten Frauen ver­un­glimp­fen, sind erheb­li­che Zweifel ange­bracht, ob die poli­ti­sche Klasse ohne wei­te­ren mas­si­ven Druck aus der Gesellschaft  zu  wirk­sa­men Maßnahmen zum Schutz von Frauen bereit ist. Die (auch gewalt­tä­ti­gen) Protestaktionen der letz­ten bei­den Wochen, die macht­vol­len Demonstrationen gegen sexu­elle Gewalt, die lan­des­wei­ten Schweigemärsche, die Mahnwachen mit Kerzenlichtern, mit Gebeten und Gesängen. sind von man­chen indi­schen Kommentatoren bereits mit der 68er Revolte in Europa ver­gli­chen wor­den.  Gefordert wer­den unüber­hör­bar Veränderungen der indi­schen Gesellschaft, zumal auch häus­li­che Gewalt aus­ge­prägt und weit ver­brei­tet sei.

Die anhal­tende Empörung und der öffent­li­che Protest näh­ren die Hoffnung, dass es zu einem kul­tu­rel­len Umbruch in Indien kom­men kann. Ein von Al Jazeera gemel­de­ter Schweigemarsch von Studenten der Nehru-Universität in Neu Delhi zu jener  Bushaltestelle, an der die junge Frau mit ihrem Freund am 16. Dezember die Todesfahrt ange­tre­ten hatte, zeigte Plakate mit der Aufschrift:“ Sie ist nicht mehr bei uns, aber ihre Geschichte muss uns auf­we­cken.“ In der gegen­wär­ti­gen Situation Indiens wirkt diese Aussage wie ein Omen.

Türkei:  Ermordung eines Mädchens der „Familienehre“ wegen

Von einem ent­setz­li­chen Verbrechen wird auch aus der Osttürkei berich­tet. Hatice, ein 15jähriges Mädchen, vor zwei Jahren zwangs­ver­hei­ra­tet, war nach Gewalttätigkeiten sei­tens des Ehemannes zurück zu ihrer Familie geflo­hen. Dort wurde sie in der Folgezeit von zwei Cousins ver­ge­wal­tigt. Als dann in der Familie bekannt wurde, dass sie schwan­ger gewor­den war, beschloss der Familienrat, sie zu töten.

Das Mädchen wurde im vier­ten Schwangerschaftsmonat -  vor etwa zwei Wochen  – ermor­det.

Ehre genug für Mädchen (?) -  Beerdigung im Plastiksack

Die tür­ki­schen Medien berich­te­ten in der letz­ten Woche über diese bru­tale Tat. Sie mel­de­ten auch, dass die 15jährige ent­ge­gen der reli­giö­sen Tradition nicht in einem Leichentuch son­dern in einem Plastiksack (!) in ein Grab gelegt wor­den war. Nach Bekanntwerden die­ser Informationen pro­tes­tier­ten am letz­ten Wochenende hun­derte von Frauen auf dem Friedhof von Diyarbakir, bedeck­ten das Grab mit einem Leinentuch und stell­ten Kerzen dar­auf. Von Hatices Familie erschien zu die­ser wür­de­vol­len Abschiednahme von dem jun­gen Mädchen nie­mand. Nicht einer von die­ser Bagage hat bis­lang wenigs­tens Reue gezeigt.

Eine Mitarbeiterin der Frauenhilfsorganisation Kadem, Frau Tülay Deniz, erklärte “Ihre Mörder wer­den nach den hier übli­chen Traditionen ein­mal in wei­ßen Leinentüchern beer­digt wer­den. Für Hatice genügte nach den Wertvorstellungen die­ser patri­ar­cha­li­schen Feudalgesellschaft ein Plastiksack, weil sie nur eine Frau war.”

Bislang hat die Polizei sie­ben Tatverdächtige fest­ge­nom­men, dar­un­ter nach Angaben der Presseagentur Anadolu, auch den Großvater und zwei Onkel von Hatice. Die Polizei geht davon aus, dass der Großvater den Mord initi­iert hat.

Die deutsch-türkischen Nachrichten haben jetzt ein erschüt­tern­des Video-Dokument von dem Marsch der Frauen in Diyarbakir zu Hatices Grab, von der dor­ti­gen Trauerfeier  und der Bedeckung des Grabes mit einem Leinentuch ver­öf­fent­licht.

Das Schicksal (auch) von Hatice zeigt, dass die bis­he­ri­gen Anstrengungen in der Türkei  (dar­un­ter Strafrechtsverschärfungen, Verlängerung der Schulpflicht usw.) gegen Zwangsverheiratungen und „Ehrenmorde“, die in bestimm­ten Communities nach wie vor gang und gäbe sind, nicht aus­rei­chend sind, um Mädchen und Frauen zu schüt­zen. Hatices Schicksal ist kein Einzelfall. Und nach wie vor ist in der Türkei die haupt­säch­li­che Todesursache für Frauen zwi­schen 15 und 44 Jahren geschlechts­be­zo­gene Gewalt.  Auf dem 30. Kongress über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung von Frauen in der Türkei wur­den im November letz­ten Jahres dra­ma­ti­sche Daten ver­öf­fent­licht, es zeigte sich, dass die Gesetzesänderungen der letz­ten Jahre der drin­gen­den Umsetzung in gesell­schaft­li­che, poli­ti­sche und auch poli­zei­li­che Praxis bedür­fen.

Der Wille dazu scheint vor­han­den  sein, immer­hin hat die tür­ki­sche Regierung ver­laut­bart, die Diskriminierung von Frauen in der Türkei, die häus­li­che Gewalt gegen Frauen sei schlim­mer als der Rassismus in der Türkei. Gegenwärtig steht aber zu befürch­ten, dass den aktu­el­len Auseinandersetzungen um die Verfassungsreform auch die bezüg­lich Rechten von Mädchen und Frauen bereits erar­bei­te­ten gemein­sa­men Positionen der Parlamentsfraktionen  zum Opfer fal­len wer­den.

Das gegen­wär­tige Entsetzen in der tür­ki­schen Gesellschaft ist groß. Weitere Aufklärung über die Schicksale jun­ger Mädchen und Frauen, die zwangs­ver­hei­ra­tet wer­den, und über die die­sen Vorgängen zugrunde lie­gen­den gesell­schaft­li­chen Strukturen, und ebenso hin­sicht­lich der „Ehrenmorde“, ist wei­ter­hin drin­gend erfor­der­lich.  Die seit eini­gen Monaten regel­mä­ßig aus­ge­strahlte TV-Serie „Das Leben geht wei­ter“, von Mahsun Kırmızıgül stam­mend, die sich in SOAP-Form mit die­sen Themen beschäf­tigt, sen­si­bi­li­siert die tür­ki­sche Gesellschaft in erheb­li­chem Maße für die­ses Thema.  Diese Serie zeigt die (weit­hin ver­schwie­gene) Realität in eini­gen tür­ki­schen Communities, sie rüt­telt die tür­ki­sche Öffent­lich­keit auf und ent­ta­bui­siert das Thema „Kinderbräute“; ein wich­ti­ger Anfang ist gemacht.

In der Türkei war in den letz­ten Jahren von einer geplan­ten Fatwa des isla­mi­schen Religionsamtes gegen Kinderheiraten und Zwangsheiraten berich­tet wor­den; Ergebnisse hierzu sind aller­dings ebenso wenig bekannt wie bezüg­lich der Ende 2011 ange­kün­dig­ten Aktion des Religionsamtes, in Moscheen und Kommunen eine Aufklärungskampagne  gegen Gewalt gegen Frauen und gegen Ehrenmorde zu initi­ie­ren. Im Rahmen der Kampagne sol­len Gläubige bei den Freitagsgebeten über die „wahre Stellung der Frau im Islam“ infor­miert und dar­auf hin­ge­wie­sen  wer­den, „dass Geringschätzung und Misshandlung von Frauen auf einem Irrglauben“ beruhe. Derartige Maßnahmen wären von gro­ßer Bedeutung in einem Land, in dem die Geistlichen gro­ßen Einfluss auf die Vorstellungen und Wertorientierungen ins­be­son­ders bäu­er­li­cher Bevölkerungskreise haben.

Festzuhalten ist bezüg­lich der tür­ki­schen Bemühungen auch: Die Türkei hat als ers­ter der Staaten des Europarats die am 11.05.2011 in Istanbul unter­zeich­nete Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häus­li­cher Gewalt rati­fi­ziert.  Bislang haben seit Mai 2011 ledig­lich 24 dem Europarat ange­hö­rende Staaten (dar­un­ter Deutschland) die Konvention unter­zeich­net, jedoch nicht rati­fi­ziert. Aufgrund die­ser Konvention ver­pflich­ten sich die Unterzeichnerstaaten zur Festschreibung der Gleichstellung der Geschlechter in ihren Verfassungen und zur Abschaffung sämt­li­cher dis­kri­mi­nie­ren­der Vorschriften in ihren Rechtsordnungen, zu Hilfsangeboten für Frauen, zur Einrichtung von Frauenhäusern wie auch zur offen­si­ven Bekämpfung von Zwangsehen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Konvention begrüßt, die auf euro­päi­scher Ebene zum ers­ten Mal die Staaten zu umfas­sen­den und koor­di­nie­ren Maßnahmen in die­sen Angelegenheiten ver­pflich­tet,  und dar­auf hin­ge­wie­sen, dass Deutschland mit der Unterzeichnung noch lange nicht seine not­wen­di­gen Aufgaben erle­digt habe.

Aber bis heute liegt keine Ratifizierung durch Deutschland vor. Und die Türkei ist da ein­sa­mer im euro­päi­schen Maßstab Spitzenreiter.

Und das soll­ten ein­mal alle jene zur Kenntnis neh­men, die „Ehrenmorde“  und Zwangsverheiratungen „dem Islam“ anlas­ten, und mus­li­mi­schen Gesellschaften jeg­li­che rele­van­ten Veränderungschancen abspre­chen, solange nicht „der Islam“ im Sinne euro­zen­tris­ti­scher Vorstellungen refor­miert sei.

Und in Deutschland?

Mehr Engagement auch in Deutschland ist ange­sagt, was „Kinderbräute“, Zwangsverheiratungen und „Ehrenmorde“ angeht. Der Schutz von Mädchen und Frauen ist in jeder Hinsicht zu ver­stär­ken; auch der 2008 vor­ge­nom­mene Wegfall der §§ 67 und 67 a PStG rück­gän­gig zu machen. Jetzt sind reli­giöse Ehen unab­hän­gig vom Eingehen der Zivilehe erlaubt, was die nach isla­mi­schen Vorschriften erlaubte Vielehe mit viel­fäl­ti­gen Nachteilen für die „Ehefrauen“ zulässt. Das muss wie­der geän­dert wer­den.

Was sich aber auch an den bei­den Beispielen aus Indien und der Türkei zeigt: es muss gegen patri­ar­cha­li­sche Strukturen unbe­dingt vor­ge­gan­gen wer­den. Ein „Artenschutz“ des Weitergewährens über­kom­me­ner Strukturen und Verhältnisse, von man­chen unter dem Gesichtspunkt eines „Rechts auf Differenz“ für zuge­wan­derte Communities befür­wor­tet, darf nicht gewährt wer­den: es zeigt sich deut­lich, wer dabei die Leittragende ist.

Von gro­ßer Bedeutung ist aber auch, einer Hasskultur, die das Anderssein ablehnt und bekämpft, die Andersseiende, ob nun Frauen, Ausländer, Homosexuelle, wegen ihres Andersseins angreift,  mobbt und stalkt und in ihrem Alltagsleben trau­ma­ti­siert , eine klare Abfuhr mit allen recht­lich zur Verfügung ste­hen­den Mitteln erteilt wird. Und dabei gibt die aktu­elle Amsterdamer Regelung durch­aus Orientierung.

Walter Otte


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