Der Bundespräsident hat Frau Claudia Wemheuer – bisher die Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Bremen – mit Wirkung vom 1. Juni 2016 zur Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt (PM Nr. 26/16 des BAG).
Frau Wemheuer wird beim 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts tätig werden. Der 3. Senat ist insbesondere zuständig für Fälle der betriebliche Altersversorgung einschließlich Streitigkeiten über entsprechende Versorgungsschäden.
RA A. Martin