Allein die Zweitstimme entscheidet über den Anteil einer partei an der Zahl der abgegebenen Stimmen. Sie ist also nicht zweitrangig, sondern Grundlage der Berechnung von prozentualen Anteilen der parteien am Gesamtergebnis.
Die Erststimme hingegen entscheidet nur über den Direktkandidaten im jeweiligen Wahlkreis. Zieht der Vertreter einer Partei direkt über den Wahlkreis ins Parlament ein, so rücken dementsprechend weniger Kandidaten über die Landesliste nach. Erringt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach dem Wahlergebnis prozentual zustehen, werden diese Überhangmandate durch eine entsprechende Anzahl von zusätzlichen Sitzen der anderen Parteien ausgeglichen.
via Da stimmt was nicht: Leih- oder Zweitstimmen sind Raubstimmen.
Dieser Grundkurs Wahlen und Wahlrecht ist klein und tut sehr gut nach den Aufrufen und Werbeartikeln der letzten Tage. Wenn man schon wählen geht, was hoffentlich alle Leserinnen und Leser dieses Blogs tun, dann sollte man wissen, wie man wählt. Franz-Josef Hanke erklärt in einfachen Worten die Zusammenhänge. Vielen Dank!