Wenn es ums Geld geht, hört für viele die Freundschaft auf und für einige sogar das Menschliche. So dachte sich ein Sparkassenberater vor vier Jahren, der damals 70-Jährigen eine Rentenversicherunganzudrehen. Natürlich hätte sich das gerechnet, aber eben nicht für die Kundin der Sparkasse, sondern nur für diese selber.
Die Dame ging zu ihrer Sparkasse des Vertrauens, um 15.000 Euro anzulegen. Ihr Berater riet der Ahnungslosen Frau, ihr Geld in eine Rentenversicherung zu investieren. Sollte sie das 90. Lebensjahr erreichen, würde diese Anlage nach 20 Jahren Laufzeit gerade mal 0,3% Gewinn bringen. Die mittlerweile 74-Jährige Dame fühlt sich veräppelt und zog vor das Landgericht.
Das Gericht hatte kein Verständnis für die Vorgehensweise der Sparkasse Dresden und gab der Dame Recht. Auch wenn die Unterlagen alle korrekt waren, so war die Beratung alles Andere als anlegergerecht, urteilte der Richter. Die Senioren erhält ihr fehl investiertes Geld von der Sparkasse zurück.
Die Sparkasse sieht das Urteil allerdings nicht gerechtfertigt. Dort will man auf die Urteilsbegründung warten und die Gründe prüfen. Bei dem Urteil handelt es sich ja um eine Einzelfallentscheidung.