Förderungsmöglichkeiten für Gastronomiebetriebe

Gerade in der Gastronomie ist die Unternehmensgründung und -fortführung mit erheblichen Kosten verbunden. Um die Wettbewerbsfähigkeit  der Österreichischen Wirtschaft zu forcieren, werden zahlreiche Förderungen angeboten, welche auch für die Gastronomie relevant sind. Egal ob Sanierung, Umbau, Umstrukturierung oder Innovationsmanagement gemeinsam finden wir die passende Förderung für Ihre Bedürfnisse und Ihren Betrieb! Im Folgenden stellen wir Ihnen eine Auswahl an aktuell geltenden Förderungen und Unterstützungen vor. Die gemeinsame Kreditaktion der Wirtschaftskammer Wien und der Stadt Wien dient zur Durchführung von Investitionen, zur Finanzierung von Betriebsmitteln oder zur Überbrückung von Zahlungsengpässen. Mitglieder der Wirtschaftskammer Wien können sich für einen Kredit von bis zu € 8.000,-, Jungunternehmer bis zu € 10.000,-, bewerben. Voraussetzung ist, dass der steuerliche Reingewinn nicht über € 40.000,- liegt. Die Sicherstellung erfolgt mittels Bürgschaft, Wertpapieren, Sparbüchern oder über eine Lebensversicherung. Der Kredit ist über eine maximale Laufzeit von 4 Jahren mit 3% fix verzinst und läuft über diverse Partnerbanken. Der ERP-Kleinkredit dient der Investition in Modernisierung und Erweiterung, dem Aufbau oder der Erweiterung von Dienstleistungen oder Geschäftsfeldern. Förderbar sind sowohl Kosten für materielle als auch für immaterielle Investitionen, wobei die Summe der förderbaren Projektkosten zwischen € 10.000,- und € 300.000,- liegt. Förderungswerber sind kleine Unternehmen aller Branchen mit maximal 10 Millionen Euro Umsatz oder maximal 10 Millionen Euro Bilanzsumme. Die Laufzeit beträgt 6 Jahre, wobei das erste Jahr tilgungsfrei mit 0,5% Verzinsung ist, die darauf folgenden Jahre sind mit 0,75% fix verzinst. Besichert wird der Kredit mittels Bank- oder aws-Haftung bzw. ÖHT-Haftung für Betriebe der Tourismus und Freizeitwirtschaft, wobei die Kosten der Haftung den Fördereffekt vermindern. Die Nahversorgeraktion der Wirtschaftsagentur Wien fördert Projekte die dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu steigern. Die Förderquote beträgt maximal 10% der Fördersumme, die Mindestprojektgröße ist € 7.000. Der Betrieb muss seit mindestens zwei Jahren bestehen und die Kriterien eines Kleinstbetriebes (weniger als 10 Beschäftigte) erfüllen. Die Wirtschaftskammer bietet auch einen Zuschuss für die Übernahme eines lebenden Betriebes, sofern dieser am selben Standort in der selben Branche weitergeführt wird. Der Zuschuss in Bezug auf eine Betriebsübernahme gilt für aktive Mitglieder der Wirtschaftskammer Wien, die einen bestehenden Betrieb in Wien übernehmen. Gewährt wird ein Zuschuss in Höhe von 8% des Kaufpreises, wobei der Kaufpreis maximal € 75.000 betragen darf. Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Ein Ausschlussgrund liegt vor, wenn der zu übernehmende Betrieb länger als sechs Monate geschlossen ist. Die Wiener Gastroaktion, eine Aktion der Wiener KreditbürgschaftsgesmbH, dient dazu Wiener Gewerbebetriebe durch Haftungsübernahmen bei Investitionstätigkeiten zu fördern. Das Investitionsvolumen beträgt zwischen € 35.000,- und € 350.000,-. Es kommt zu einer 80%igen Haftungsübernahme. Die maximale Laufzeit beträgt sieben Jahre. Von der Kredithöhe wird eine Prüf- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1% eingehoben, zusätzlich fällt eine jährliche Avalprovision von 1 bis 2 Prozent an. Der Innovationsscheck des BMVIT dient als Förderungsinstrument für Klein- und Mittelbetriebe und soll Forschungs- und Innovationstätigkeit ermöglichen. Gefördert werden unter anderem Studien zur Umsetzung innovativer Ideen, Vorbereitungsarbeiten für Innovationsvorhaben, Prototypentwicklungen und Konzepte für technisches Innovationsmanagement. Zur Auswahl stehen der Innovationsscheck € 5.000,- und der Innovationsscheck Plus € 10.000,- mit Selbstbehalt. Ersterer dient dem Einstieg in Forschung und Innovation, während zweitgenannter dazu dient einen vertiefenden Einstieg in kontinuierliche Forschungs- und Innovationstätigkeit zu ermöglichen. Unternehmen können sich mit dem Scheck an Forschungseinrichtungen wenden. Fördermöglichkeiten gibt es zahlreiche. Mit einem verlässlichen Partner, der einen tatkräftig in finanziellen Angelegenheiten unterstützt, fällt es leichter sich zurechtzufinden und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Culinarius informiert Sie gerne über Ihre Möglichkeiten in Bezug auf Förderungen. Nutzen Sie unsere jahrelange Expertise und unsere Erfahrung im Umgang mit Behörden und Förderstellen, gemeinsam werden wir Ihre Ziele erreichen. Vereinbaren Sie gleich einen unverbindlichen Beratungstermin unter [email protected]. Rückfragehinweis:
Culinarius Beteiligungs und Management GmbH
E-Mail: [email protected]
Telefon: +431 51 22 55 7
Web: http://www.culinarius.at/

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