Food Trucks – Start-up Revolution der Gastroszene

Schnelles Essen auf die Hand gibt es bei uns schon lange, in Form von Imbissbuden und den unverkennbaren Würstelständen. Auch die Idee vom mobilen Streetfood ist nicht neu, der Hype begann vor ungefähr sieben Jahren in Los Angeles, wo kreative Köpfe ihre eigens kreierten Köstlichkeiten in Food Trucks verkauften. Nachahmer ließen nicht lange auf sich warten. Food Trucks findet man heute überall auf der Straße in New York, Chicago, Berlin, Hamburg – und auch in Wien.

Doch was steckt hinter der Gründung eines Food Truck-Unternehmens? Welche Genehmigungen sind notwendig und wer sind die entscheidenden Behörden? Wollen Sie sich einer neuen Herausforderung stellen und Gründergeist an den Tag legen und Wien neben einer traditionellen, auch zu einer hippen Genussstadt machen? Ein erfahrener Partner an Ihrer Seite kann dabei helfen eine individuelle Lösung für Ihre Bedürfnisse und Ihr neuartiges Konzept zu liefern!

Eine intensive Recherche zum Thema Food Truck und die Gründung eines solchen Unternehmens zeigt schnell die Fülle an Auflagen und Genehmigungen, die erfüllt und eingehalten werden müssen. Weniger hilfreich sind dabei die beteiligten Parteien, wie Marktservice, Bezirksvorstehung, Polizei und Stadtgestaltung, die neben der Gewerbeprüfung auch die Verkehrsordnung, die Sicherheitsvorkehrungen und die harmonische Einbindung des Trucks in das Stadtbild prüfen. Alleine Hygienekontrollen können von einer halben Stunde bis zu acht Stunden dauern.

Allgemein gibt es drei Möglichkeiten einen Food Truck zu betreiben:
1. durch eine fixe Platzvergabe an einem bestimmten Standort
2. durch zeitbezogene Genehmigungen ohne fixen Standort
3. durch den Verkauf im Fahrzeug

Letzteres darf jedoch in Österreich nicht gemacht werden. Somit bleiben die anderen beiden Alternativen übrig. Eine fixe Platzvergabe wäre durchaus die einfachere Möglichkeit, entspricht aber nicht dem Konzept eines Food Trucks. Denn immerhin geht es darum, sein Essen dort zu verkaufen, wo auch eine optimale Nachfrage herrscht – und das kann sich in diesem Fall schnell ändern. Bleibt eigentlich nur noch Nummer 2. Das bedeutet, dass man für jeden Standort eine eigene Genehmigung benötigt.

Die Beantragung auf Marktflächen unterscheidet sich ebenfalls von der Beantragung auf öffentlichen Flächen. Laut Marktservice gibt es die Möglichkeit einer fixen Platzvergabe ohne Befristung, dabei beträgt die Miete für den Standplatz ungefähr 1,50 Euro pro Quadratmeter und Tag. Eine andere Alternative würde dieses Problem lösen, stellt aber natürlich andere Herausforderungen dar. Möchte man einen bestimmten Marktplatz, so muss der Betreiber eines Food Trucks um 6:00 Uhr morgens am gewünschten Tag mit Gewerbeschein an Ort und Stelle sein und den Platz beim jeweiligen Marktservice beantragen. Dies wird dem Zufall überlassen, denn sollte der Großteil der Plätze bereits vergeben sein, so entscheidet das Los.

Die Beantragung von Plätzen auf öffentlichen Verkehrsflächen bedarf einer Bewilligung, die mindestens 4 Wochen vor dem beabsichtigten Termin eingereicht werden muss. Der Antrag muss folgende Unterlagen beinhalten: Beschreibung der Tätigkeit an Ort und Stelle, Fotos, Ausmaß der Örtlichkeit, Speisen- und Getränkeangebot, Abfallwirtschaftskonzept, Sicherheitsvorkehrungen und ein maßstabgetreuer Plan, der neben der Ausweisung der Gehwege auch öffentliche Toiletten vermerken muss.

Danach entscheidet die Behörde und prüft den Einfluss auf die Verkehrsordnung und das Stadtbild, die Ausstattung und Maße des Trucks und Sicherheitsvorkehrungen. Sollte der Food Truck und somit das „Unternehmen“ bewilligt werden, so können jederzeit unangekündigte Kontrollen des Marktservices durchgeführt werden. Geprüft wird wiederum das Gewerbe, die Erlaubnis, der Zustand der Lebensmittel und Hygiene sowie die Anbindung an das Stromnetz.

Die Unterscheidung zwischen freien und reglementierten Gewerbe gibt es auch bei Food Trucks und somit auch die Frage nach dem Befähigungsnachweis.

Eine Unternehmung ist dann ein freies Gewerbe, wenn die Verabreichung von Speisen in einfacher Art und der Ausschank von nicht alkoholischen Getränken und von Bier in handelsüblichen verschlossenen Gefäßen bereitgestellt werden, dabei sind maximal 8 Verabreichungsplätze erlaubt. Das beste Beispiel ist hierbei der Würstelstand.

Ein reglementiertes Gewerbe bedarf eines Befähigungsnachweises, dadurch werden mehr Genehmigungen erteilt und man darf auch mehr als 8 Verabreichungsplätze haben. Hierfür ist entweder eine einschlägige Ausbildung, Prüfung, ein abgeschlossenes Universitätsstudium, oder die Ausstellung einer persönlichen Befähigung nach Durchführung eines zweijährigen freien Gastgewerbes notwendig. Das reglementierte Gastgewerbe teilt sich des Weiteren in unterschiedliche Betriebsarten auf, die unterschiedliche Genehmigungen voraussetzen, z.B. Ausschankrechte, Öffnungszeiten.

Die Problematik hierbei ist der fixe Standort, der teilweise durch den Food Truck-Betrieb nicht gewährleistet wird.

Die Thematik rund um Food Trucks gewinnt immer mehr an Bedeutung, zum einen weil viele Unternehmer ihr kreatives Konzept in dieser Form umsetzen wollen und zum anderen gibt es eine immer stärkere Anfrage der potentiellen Kunden. Da das Vorhaben mit einer größeren Anzahl an Auflagen und Genehmigungsvoraussetzungen behaftet ist, ist es von großem Vorteil einen verlässlichen Partner, der einen tatkräftig in rechtlichen Angelegenheiten unterstützt, an der Seite zu haben. Somit fällt es Unternehmern leichter sich zurechtzufinden und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Culinarius informiert Sie gerne über Ihre Möglichkeiten in Bezug auf besondere Genehmigungsvoraussetzungen. Nutzen Sie unsere jahrelange Expertise und unsere Erfahrung im Umgang mit Behörden, gemeinsam werden wir Ihre Ziele erreichen. Vereinbaren Sie gleich einen unverbindlichen Beratungstermin unter [email protected].

Rückfragehinweis:

Culinarius Beteiligungs und Management GmbH
E-Mail: [email protected]
Telefon: +43 1 51 22 55 7
Web: http://www.culinarius.at


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