Firmenwagen: Streitfall private Nutzung

Die private Nutzung von Dienstwagen sorgt in der Praxis immer wieder für Unsicherheiten und oft genug auch für Konflikte, die vor Gericht ausgetragen werden. Fest steht, dass, räumt ein Arbeitgeber das Recht ein, das einem Mitarbeiter überlassene Firmenfahrzeug auch für private Zwecke zu nutzen, dieses Recht einen geldwerten Vorteil und Sachbezug darstellt. Dieser Umstand sorgt also nicht nur beim Arbeitnehmer für ein steuerpflichtiges Plus auf der Gehaltsabrechnung, sondern hat auch Folgen für seinen Arbeitgeber. Dieser hat nämlich das zugesicherte Fahrzeug dem Mitarbeiter tatsächlich zu überlassen – schließlich wurde darüber eine Vereinbarung getroffen, die Bestandteil des Arbeitsvertrages ist.

 

Werden vertragliche Pflichten verletzt, zieht dies bis auf Ausnahmefälle in der Regel eine Schadensersatzpflicht nach sich. Im konkreten Fall der Firmenwagenüberlassung berechnet sich die Ausfallentschädigung nach der Höhe der steuerlichen Bewertung der privaten Nutzungsmöglichkeit. Darauf, dass es sich bei Privatfahrten im Dienstwagen zwar um einen einklagbaren Teil der Arbeitsvergütung handelt,  diese aber regelmäßig nur so lange geschuldet wird, wie überhaupt Arbeitsentgelt zu bezahlen ist, ist besonders in Zeiten der Arbeitsunfähigkeit zu achten. Erlischt die Entgeltfortzahlungspflicht, bleibt auch der Firmenwagen in der Garage – oder kann von anderen Kollegen genutzt werden (Bundesarbeitsgericht, Az.: 9 AZR 631/09).


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