Bei unserer Mandantin musste während einer Geburt ein Dammschnitt gesetzt werden. Bei der anschließenden Naht wurden die Wundränder versetzt adaptiert, was zu erheblichen Beschwerden führte und im Ergebnis eine Revisionsoperation erforderlich machte.
Nachdem die gegnerische Haftpflichtversicherung zunächst dahingehend argumentierte, dass die nicht korrekte Adaption auf eine Insuffizienz der Nähte im Rahmen einer Wundheilungsstörung zurückzuführen sei, bestätigte der Sachverständige der einvernehmlich zu Rate gezogenen Ärztekammer nunmehr, dass die Adaption der Wundränder nicht anatomiegerecht erfolgt ist. Der Sachverständige geht zudem davon aus, dass dies vermeidbar gewesen wäre.
Im nächsten Schritt werden wir Regulierungsverhandlungen mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung führen, um für unsere Mandantin ein angemessenes Schmerzensgeld zu erwirken.