FAQ für Organspender

organspendeausweis FAQ für Organspender

Organspendeausweis

Ich habe in mei­nem Blog ja bereits mehr­fach dafür gewor­ben, sich einen Organspendeausweis in die Brieftasche zu ste­cken. Im letz­ten Jahr habe ich sogar den Satz for­mu­liert: “…es sollte für einen evo­lu­tio­nä­ren Humanisten selbst­ver­ständ­lich sein, zu hel­fen, wenn einem selbst nicht mehr zu hel­fen ist.”

Und jedes­mal, wenn ich dar­über schreibe kom­men die – wie unum­gäng­li­chen – Fragen danach, wer denn garan­tiere, dass die Organe auf­grund des ekla­tan­ten Mangels daran, nicht dem noch leben­den (zu ret­ten­den) Körper eines Menschen ent­nom­men wer­den. Zwar erin­nert mich das dann immer an den Film “Fleisch” von 1979 1 – der aber genau diese Ängste ins Bild setzte.

Die Bundesregierung war sich klar, dass sie dem “Organ-Notstand” abhel­fen muss. Dass es sich dabei um einen mehr als halb­her­zi­gen Versuch han­delte, habe ich bereits geschrei­ben. Inzwischen könnte ich das gern noch um die reli­giöse Komponente erwei­tern. Das lasse ich aber, da es vom Thema ablenkt.

Der Focus jeden­falls hat sich aktu­ell des Themas ange­nom­men und einige Hinweise gege­ben, die mög­li­cher­weise dem Einen oder Anderen bei der Entscheidungsfindung hel­fen wer­den. Denn wenn die Post der Krankenkasse (so das neue Gesetz) erst ein­mal im Briefkasten liegt, wäre es nicht schlecht, sich dar­über schon ein­mal ein paar Gedanken gemacht zu haben.

  1. Der Tod des Spenders muss nach den Richtlinien der Bundesärztekammer fest­ge­stellt wor­den sein (Hirntod-Diagnostik). Zweitens muss für die Entnahme eine Einwilligung vor­lie­gen.
  2. Als poten­zi­elle Organspender kom­men nur Menschen infrage, deren Hirntod vor dem Herzstillstand ein­tritt. Das betrifft nur ein Prozent der rund 400 000 Menschen, die jedes Jahr in deut­schen Kliniken ster­ben. Damit ist die Wahrscheinlichkeit, Spender zu wer­den, bedeu­tend gerin­ger als die, ein­mal ein Organ zu benö­ti­gen.
  3. Den Hirntod müs­sen zwei qua­li­fi­zierte Ärzte unab­hän­gig von­ein­an­der beschei­ni­gen. Sie dür­fen weder an der Entnahme noch an der Über­tra­gung der Organe des Organspenders betei­ligt sein. Sie dür­fen auch nicht Weisungen von Ärzten unter­ste­hen, die an der Entnahme oder der Über­tra­gung der Organe betei­ligt sind.
  4. Niere, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm kön­nen von einem ver­stor­be­nen Spender auf einen Empfänger über­ge­hen. Ein ein­zel­ner Organspender kann bis zu sie­ben schwer kran­ken Menschen hel­fen. Aber auch Gewebespenden kön­nen hel­fen.

Vielleicht hel­fen diese Punkte, einige Ängste zu über­win­den.

Nic

  1. von dem sich mir vor allem die Sex-Szene am Anfang einprägte – hey! ich war noch jung damals!

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