Familienpflegezeit – was hat sich zum 1.1.2015 geändert?

Zum 1.1.2015 sind eine ganze Reihe an Neuerungen in der Pflege in Kraft getreten. Eine dieser Neuregelungen ist die sogenannte ‚Familienpflegezeit‘, von der insbesondere berufstätige pflegende Angehörige profitieren sollen.

Die Neuigkeiten in der Familienpflegezeit, die Anfang 2015 in Kraft traten sind

Für die bis zu zehntägige Auszeit, die Angehörige auch bisher schon – jedoch nur mit Lohnverzicht – in Anspruch nehmen konnten, wenn ein akuter Pflegefall in der Familie auftrat, wird ab 2015 eine Lohnersatzleistung in Höhe von 90% des bisherigen Nettolohnes bezahlt. Die Pflegekassen stellen dafür bis zu 100 Mio. EUR bereit.

Wer einen Verwandten pflegt und dazu für bis zu einem halben Jahr aus dem Beruf aussteigt, hat Anspruch darauf ganz oder teilweise freigestellt zu werden. Leider besteht dieser Freistellungsanspruch nur bei Arbeitgebern mit 16 oder mehr Mitarbeitern. Sie oder er kann außerdem ein zinsloses Darlehen in Anspruch nehmen, das den Einkommensausfall auffängt.

Außerdem können pflegende Angehörige Ihre Arbeitszeit für bis zu 2 Jahre auf bis zu 15 Wochenstunden reduzieren. In diesem Fall gilt der Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit nur gegenüber Arbeitgebern mit 26 oder mehr Mitarbeitern. Auch dabei kann der Wegfall des Einkommens ab 2015 durch ein zinsloses Darlehen aufgefangen werden.

Frau pflegt ihre Mutter

Bildrechte: Fotolia.com © Peter Maszlen

Flexibel kombinierbar

Ein wirklicher Fortschritt ist die Tatsache, dass alle Möglichkeiten zur beruflichen Freistellung für insgesamt bis zu 2 Jahre Gesamtdauer miteinander kombiniert werden können. Interessant ist außerdem, dass diese Regelungen nun auch für Stiefeltern, unverheiratete Lebenspartner, sowie Schwägerinnen und Schwager gelten.

Zusammenfassung

Natürlich gab es auch für dieses Gesetz Kritik aus der Wirtschaft und natürlich sollen damit die Pflegekassen unter dem Strich entlastet werden, denn pflegende Angehörige sind nach wie vor die für die Kassen günstigste Lösung.

Darüber hinaus sind die Zeiträume von bis zu maximal 24 Monaten zu kurz, denn wir sprechen bei Pflegezeiten oftmals von Jahrzehnten. Und spätestens wenn eine 24-Stunden-Pflege notwendig wird, müssen sich die Angehörigen der pflegebedürftigen Person Gedanken über echte Alternativen machen, denn das ist allein innerhalb der Familie in der Regel nicht mehr zu leisten.

Insbesondere die Anstellung einer ausländischen – meist osteuropäischen – Pflegekraft ist dabei in den letzten Jahren immer attraktiver geworden, weil sie auch häusliche Rund-um-die-Uhr-Pflege bezahlbar macht, wenn man alle Zuschüsse und Steuervorteile in die Rechnung mit einbezieht.

Wie eine solche Gesamtrechnung aussehen kann, finden Sie im folgenden Rechenbeispiel: http://www.pflegehelden.de/pflegekraefte-aus-polen/preise/

Weiterführende Informationen zur Familienpflegezeit finden Sie auf den Seiten des Bundes-Familienministeriums: http://www.wege-zur-pflege.de/neu-seit-112015.html

Bildrechte Titelbild: Fotolia.com © klickerminth


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