Fall Kachelmann: Warum lügt sie so schlecht?

Fall Kachelmann: Warum lügt sie so schlecht?

© GesaD / pixelio.de

Gut, wir kennen die Akten des Prozesses gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann nicht vollständig (der Standardspruch von einigen faktenresistenten Internetnutzer(inne)n, die immer noch verzweifelt an der These festhalten, dieser habe seine Exfreundin vergewaltigt), aber verräterisch und teilweise sogar völlig absurd sind schon so manche Aussagen, die man inzwischen der Berichterstattung über den 40. (!!) Verhandlungstag vor dem Landgericht Mannheim entnehmen kann.

Ein Beispiel gefällig:

„Warum lügt sie so schlecht? Das treibt mich um, seit ich die Akten gelesen habe“,

sagte Richter Joachim Bock über die Zeugenaussage der Anzeigeerstatterin in der gestrigen Verhandlung (Kachelmann-Prozess geht in die letzte Runde | SÜDKURIER Online).

Diesen Satz immerhin des Berichterstatters der für den Prozess zuständigen Kammer des Landgerichts Mannheim muss man sich schon einmal auf der Zunge zergehen lassen: er weiss also, seit er die Akten gelesen hat, dass die Hauptbelastungszeugin lügt, und schon seit diesem Aktenstudium weit vor Beginn des eigentlichen Prozesses treibt ihn die Frage um, warum diese Zeugin so schlecht lügt – aber trotzdem lässt er es geschehen, dass 40 Verhandlungstage lang das für den Ausgang des Prozesses völlig irrelevante Privatleben des Angeklagten in allen Einzelheiten – und fast schon pervertiert genüsslich – in der Öffentlichkeit breitgetreten werden kann, um erst dann die eigentlich wichtige Fragestellungen durch Sachverständige aufklären zu lassen: was sagt die Anzeigeerstatterin tatsächlich im Prozess aus, was lässt sich davon durch die tatsächlichen Funde vor Ort verifizieren, sagt sie die Wahrheit, und wenn nicht, warum lügt sie so schlecht?.

Das Landgericht in Mannheim – jedenfalls der Berichterstatter der zuständigen Strafkammer – nimmt also tatsächlich seit über einem Jahr an, dass die Zeugin lügt – und auch noch schlecht – und trotzdem geht es weiter und weiter und weiter mit diesem Prozess…

Das stimmt einen doch sehr bedenklich, und treibt einen tatsächlich um, wenn man Wert auf faire Strafverfahren in Deutschland legt!

Allerdings nicht nur in bedenkliche Stimmung, sondern schon fast an den Rand der Verzweiflung treibt einen der ebenfalls durch die Presse berichtete Satz des Staatsanwaltes Lars-Torben O. vom gestrigen Tage:

„Es ist nicht widerlegt, dass es doch so war, wie sie es geschildert hat.“

Kachelmanns Prozess: Der Triumph des Missmutigen – Panorama | STERN.DE

Da stockt einem wirklich der Atem, und nicht nur als Jurist; gut, man mag mir nach den bisherigen Einträgen in diesem Blog durchaus ein gestörtes Verhältnis zur Institution Staatsanwaltschaft unterstellen, und deswegen wären Aussagen von mir zu dieser unglaublichen Äusserung vielleicht angreifbar. Aber es gibt andere Stimmen im Internet, die diese Aussage eines offensichtlich endgültig die Realitätwahrnehmung verlassenden Zauberlehrling der Staatsanwaltschaft kommentieren; so schrieb “virtual-cd“ gestern abend in einem Forum Folgendes:

„Dies als offizielle Einlassung eines Anklagevertreters – das hat schon Chuzpe. Oder es ist eine Form von Trance, in welche der Sprecher dieses Satzes sich befindet. 

Man fasst das nicht, man schüttelt den Kopf und denkt: „Das KANN doch gar nicht sein.“

Dass ein Anklagevertreter es ernsthaft für eine Argument hält, dass es eine gewisse, wenn auch schwache, Restwahrscheinlichkeit gibt, dass eine Tat überhaupt stattgefunden hat. Der DARAUF nicht nur eine Anklage, sondern ein Plädoyer aufbauen will, in dem er eine Verurteilung fordert?

Ein Anklagevertreter, der also ernsthaft damit argumentieren will, dass dem Angeklagten derUnschuldsbeweis nicht mit letzter zwingender Konsequenz gelungen sei? Der vergisst, dass es SEINE Aufgabe wäre, den Schuldbeweis zu führen? (Und nicht umgekehrt)

Ist es soweit? Dass selbst verbeamtete Profis der Rechtspflege diesen simplen Grundsatz, dass dem Angeklagten die Schuld nachzuweisen ist und nicht er seine Unschuld jenseits vernünftigen Zweifels zu belegen hat, einfach so „vergessen“? Als Jurist? Als Fachmann? Als Mitglied des Mobs im völlig merk- und denkbefreiten Emma-Foum würde eine solche Äußerung nicht überraschen. Aber als Staatsanwalt?

Ich bin versucht im Teenager-Idiom meiner Tocher auszurufen: Ey, Alter – geht’s noch??

Ist der Mann so von Sinnen, dass er gar nicht mehr merkt, dass es seine Aufgabe wäre, jenseits aller vernüftigen Zweifel darzulegen, dass die Tat so wie vorgeworfen stattgefunden hat? Und nicht, dass sie vielleicht evtl. unter ganz bestimmten, wenn auch unwahrscheinlichen Randbedingungen theoretisch sich hätte so oder so ähnlich ereignen könnnen?

Ist das nicht ein so eklatantes und offenkundiges „aus der Rolle-Fallen“, dass man eigentlich seitens seiner Vorgesetzen über eine Suspendierung nachdenken müsste?

Also ganz im Ernst: Bis gerade eben habe ich mir nicht vorstellen können, in dieser naiven Unverstelltheit einen solchen Satz aus dem Munde eines deutschen Staatsanwaltes zu vernehmen. Das hätte ich bis vor wenigen Minuten für so absurd gehalten, dass es jenseits meines Vorstellungshorizontes wäre.

Und ja – es erzeugt sehr gemischte Gemütsregungen bei mir. Einerseits Entsetzen, wie sehr rechtsstaatliche Grundbegriffe nicht nur in der Bevölkerung, sondern offenbar auch bei Profis inzwischen schon auf den Hund gekommen sind. Und Irrtitatioin, dass da etwas passiert, was nach meiner bisherigen Weltsicht schlicht undenkbar war. 

Aber eben auch eine gewisse Faszination – gemischt mit Ekel. 

Komisches Ding, das.

Aber letztlich zeigt die Äußerung natürlich auch noch etwas ganz anderes: Wie sehr sich alles inzwischen gedreht hat. Das es schon lange gar nicht mehr um die Schuld des Angeklagten geht – sondern nur noch darum, ob die Anzeigeerstatterin intentional oder nicht-intentional falsch beschuldigt hat.

Und dann kommt das Lockenköpfen, der „coole“ Counter-Tenor mit dem Ikea-Namen daher, und plädiert wie ein Verteidiger der Anzeigeerstatterin gegenüber. JA, in dieser Rolle, hätte so eine Aussage Sinn. Wenn Frau Weizen die Angeklagte wäre und er ihr Strafverteidiger. Was für eine Volte, welche hier das Unbewusste schlägt.

Selbst LTO redet also schon gar nicht mehr zur Schuld Kachelmanns, sondern zum fehlenden zwingenden Schuldnachweis bezüglich der Zeugin. Das denkende Publikum staunt und ist ergriffen, ja auch peinlich berührt.“

Fall Kachelmann: Faktum oder in der ‘Elsen-Falle’ …? (Teil 21) – Seite 47

Kann man es besser beschreiben? Das überlasse ich dem geneigten Leser, der ausdrücklich ermuntert wird, die Stellungnahme auch auf dem Link nachzulesen.

Und unwillkürlich frage ich mich: Besteht noch Hoffnung?

Hoffnung darauf, dass es eine Umkehr bei der Staatsanwaltschaft (und dort insbesondere bei unserem besonderen Freund Lars Torben) gibt und man dort endlich einsieht, dass man einer Lüge aufgesessen ist, einer Lüge, die so schlecht war, dass diese den Berichterstatter der Kammer schon seit Monaten umtreibt.

Hoffnung darauf, dass man wenigstens im Schlussplädoyer den falschen Weg korrigiert, den man über 40 Verhandlungstage verfolgt hat, zwar nicht mehr rechtzeitig, aber immerhin sozusagen direkt vor dem Abgrund?

Ich befürchte: Nein! Alles macht den Eindruck, als wenn man mit der unseligen Anklage auch gleich das Schlussplädoyer fertiggestellt hat, und nun panzerartig die Sache zu einem Ende bringen will – erst durch inzwischen ja eingeräumte Anpassungsmöglichkeiten der Zeugenaussage der Anzeigeerstatterin (allein schon diese Aussage des Staatsanwalts und seines Chefs ein Treppenwitz), dann durch massive Beschädigungen des Angeklagten (oder wodurch sonst wäre dieser peinliche und jede Rechtsstaatlichkeit ad absurdum führende Aufmarsch der Kachelmannliebchen zu motivieren),  und zuletzt durch völlige Ignoranz in Bezug auf die Feststellungen der Sachverständigen und der essentiellen Grundsätze eines fairen Verfahrens – einschliesslich des Grundsatzes „in dubio pro reo“.

Was bleibt: die Hoffnung auf eine Einsicht der Landgerichtskammer, dass es tatsächlich so war, wie es der Berichterstatter schon seit langem weiss – und sich seit eben diesen Monaten nicht erklären kann: „Warum lügt sie so schlecht?“

Nach Allem, was aus diesem inzwischen zur Farce verkommenen Rechtsstreit bekannt geworden ist, lässt sich nur ein Rückschluss ziehen: Der Tatvorwurf kann nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden, und auf den Umstand, dass die Zeugenaussage nicht widerlegt ist, kommt es definitiv nicht an. Bestehen also Zweifel an der Aussage – und diese liegen offen auf der Hand, um es ganz vorsichtig auszudrücken – dann gibt es eben nur ein Ergebnis: Freispruch für Kachelmann! Aber klar, liebe Staatsanwaltschaft und liebe Faktenfreien aus dem Internet: wir kennen die Akten nicht, und sicherlich wird sich dort in den Akten der einzig wahre Beweis dafür finden, den eben nur leider der Herr Berichterstatter überlesen hat: derjenige, aus dem sich die Wahrhaftigkeit der Aussage der Anzeigeerstatterin ergibt…

Und wenn es diese völlig überraschende Wendung nicht mehr gibt – und die Staatsanwaltschaft trotzdem an ihrem Tatvorwurf festhält: dann hoffen wir darauf, dass wenigstens das Landgericht Mannheim zu dem einzig richtigen Ergebnis kommt, dass sich rechtsstaatlich noch vertreten lässt.


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