Fall Kachelmann: Die Lauschaffäre

Fall Kachelmann: Die Lauschaffäre

© Peter Kirchhoff / pixelio.de

Der Mannheimer Morgen meldet heute (Klick):

Fall Kachelmann: Journalist soll Richter belauscht haben

Verfahren gegen Redakteur

Mannheim. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat ein Verfahren gegen den dpa-Korrespondenten eingeleitet, der versucht haben soll, die Richter der 5. Großen Strafkammer abzuhören. Oberstaatsanwalt Jochen Seiler sagte gestern unserer Zeitung, es würde wegen “Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes” ermittelt.

“Wir überprüfen, was auf dem beschlagnahmten Aufnahmegerät zu hören ist”, erläuterte Seiler. “Allerdings ist schon der Versuch des illegalen Abhörens strafbar.” Das Strafmaß beläuft sich bei einer Verurteilung auf bis zu drei Jahre Haft – oder eine Geldstrafe. Der Redakteur und sein Arbeitgeber, die Deutsche Pressagentur, bestreiten den Abhörversuch entschieden – der Journalist habe vielmehr einen Radiobeitrag in ein Aufnahmegerät gesprochen.

Der spektakuläre Vorgang (wir berichteten), der am Mittwochnachmittag in einer vorübergehenden Festnahme des 38-Jährigen endete, ereignete sich nach dem 15. Prozesstag im Verfahren gegen Jörg Kachelmann wegen Vergewaltigung vor dem Landgericht Mannheim. Der dpa-Mitarbeiter soll sich an ein Fenster des Richterzimmers an der Rückseite des Gebäudes geschlichen haben. se

Mannheimer Morgen
12. November 2010″

Ich habe es zunächst für eine Zeitungsente gehalten (ok, kontrollieren eine Journalisten, das habe ich ja nochverstanden, aber Ermittlungsverfahren?) und mich darüber leise amüsiert, aber die Meldung entspricht den Tatsachen

Deshalb habe ich mich gefragt, was denn da Wahres an dem Vorwurf sein kann.

Fall Kachelmann: Die Lauschaffäre

© Google Maps

Zunächst habe ich mir mal ein wenig Ortskenntnis verschafft und das Landgericht Mannheim in Google Maps betrachtet (in der Hoffnung, damit keine rechtswidrigen Eingriffe in die Entscheidungsfindung der dortigen Richter zu begehen – es war aber keiner zu sehen….); es handelt sich um ein Gebäude, welches um einen sehr grossen Innenhof errichtet worden ist; es ist umgeben von öffentlich zugänglichen Strassen, der Innenhof ist nahezu leer.

Da frage ich mich ernsthaft, wer sich dort wo und wie unbeobachtet unter ein Fenster geschlichen haben soll…

Dann habe ich mein eigenes Diktiergerät einer kritischen Prüfung unterzogen –  ich kann nicht ganz ohne Stolz sagen, dass ich ein hochwertiges, digitales Gerät der höheren Preiskategorie verwende und dies auch schon in grösseren Räumen zum Mitschnitt (natürlich legal und mit Ankündigung!) eingesetzt habe; selbst bei lediglich einer Abschirmung durch eine Einzelverglasung konnte ich selbst ein lautes Gespräch nicht – und schon garnicht verständlich – aufzeichnen.

Gut, das sind jetzt alles keine besonders schlagenden, da keinesfalls wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse, aber schon beim Bemühen des gesunden Menschenverstandes erscheint die Bejahung eines “Anfangsverdachts” bzgl. des illegalen Abhörens als Grundlage der dortigen Ermittlungen doch mehr als zweifelhaft – zumal wenn man bedenkt, dass doch auch die dort tätigen Juristen auch schon mal ein Diktiergerät genutzt haben dürften (ist ja kein so ganz seltenes technisches Gerät in unseren Professionen…).

Nun könnte man das alles leicht abtun als eine weitere Posse der Staatsanwaltschaft Mannheim in diesem skurrilen Verfahren; aber ganz so einfach sollte man es sich nicht machen, denn hier geht es – mal wieder – um massive Eingriffe der Staatsanwaltschaft (auf Initiative des Landgerichts Mannheim (!) in verfassungsrechtlich geschützte Rechtspositionen, und dieses Mal in die eines letztendlich unbeteiligten Journalisten einer durchaus angesehenen Nachrichtenagentur! Wenn hier Aufzeichnungsgeräte und Handys eines solchen Reporters beschlagnahmt und dann kriminaltechnisch ausgewertet werden, dann ist das keine Kleinigkeit, sondern ein heftiger Angriff auf die Pressefreiheit – und dies ist beileibe nicht meine Meinung, sondern die unseres Bundsverfassungsgerichts, das den Massstab für erkennungsdienstliche Massnahmen gegenüber der Presse sehr hoch gelegt hat (Klick). Und womit? Mit Recht!

In einem so sensiblen Bereich sollte man eigentlich ein wenig mehr Sorgfalt walten lassen; nun ja, Sensibilität und Sorgfalt scheinen von aussen betrachtet ja nicht die vorherrschenden Tugenden der dortigen Akteure zu sein.

Interessant ist in diesem Zusammenhang übrigens, dass die gegen den Journalisten ermittelnde Behörde diejenige ist, die sich mehr als überraschend geäussert hat zu einem ebenfalls recht verwunderlichen anderen Ereignis: eine der Zeuginnen im Prozess liess zum Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte die Öffentlichkeit ausschliessen – nachdem sie zuvor die Exklusivrechte an ihren Erlebnissen mit Herrn Kachelmann an eine Zeitung verkauft hatte, mit reichlich abstrusen Kostenersatzansprüchen gegen ihn abgeblitzt war und ihm Intimlotion und Kondome in die Untersuchungshaft geschickt hatte (Klick). Da handelt es sich erkennbar um eine Zeugin, der man durchaus Eigeninteresse sowie Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive (so das OLG Karlsruhe an anderer Stelle (Klick) unterstellen kann.

Aber was meinte der Vertreter der Staatsanwaltschaft dazu?

Es sei der Zeugin überlassen, ob und welche Verträge sie mit einer Illustrierten aushandle; Einschränkungen der Glaubwürdigkeit sehe er nicht… (Klick)

Justitia ist ja blind, aber müssen es dann auch unbedingt ihre Vertreter auf Erden sein?

Mal sehen, was uns als nächste Stilblüte der deutschen Strafjustiz in diesem Verfahren erwartet. Für Spannung ist jedenfalls gesorgt; und dies wohl über die Weihnachtsfeiertage hinaus…


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