Fall Kachelmann: das selbstverletzende Verhalten der Alice Schwarzer

Fall Kachelmann: das selbstverletzende Verhalten der Alice Schwarzer

© Dieter Schütz / pixelio.de

Alice Schwarzer hält sich selbst für die einzig wahre Vertreterin der Frauen in Deutschland und für eine Ikone des Feminismus.

Ich bin zwar zu spät geboren, um dies abschliessend beurteilen zu können, aber schon zu meinen Kinder- und Jugendzeiten definierten sich meine Mutter und ihre Freundinnen (also die erwachsenen Frauen, mit denen ich regelmässigen Umgang hatte) in ihren Beziehungen – die damals noch ganz überwiegend Ehen waren – längst nicht mehr so, wie Alice Schwarzer die “unterdrückte Frau” noch heute sehen will, um ihre Kampagnen starten zu können. Die konnten sich alle ganz gut gegen ihre Männer durchsetzen und liessen sich nicht vorschreiben, wie und wo sie ihr Leben zu führen hatten.

Und die Mädchen und Frauen, mit denen ich es dann zu tun bekam, die waren reichlich emanzipiert – und haben sich eigentlich nur amüsiert über Frau Schwarzer und ihr feministisches Trash-Blatt “Emma”.

Mit einer dieser Frauen bin ich übrigens nun seit gestern 21 Jahre zusammen – und habe keinen einzigen Tag davon bereut.

Es hat sich also schon vor vielen Jahren etwas verändert in den Beziehungen zwischen sehr vielen Männern und Frauen, und welchen Anteil daran nun gerade Alice Schwarzer hatte, kann ich eben nicht beurteilen; aber ganz sicher war diese gesellschaftliche Entwicklung der Grund, wieso man von Alice Schwarzer nichts mehr hörte – und eigentlich war niemand so böse darüber, was vielleicht einen Rückschluss darauf zulässt, wie gering ihr Einfluss auf diese gesellschaftlichen Prozesse eigentlich war.

Aber vor einiger Zeit tauchte sie plötzlich wieder auf, und dies dann eher in skurrilen Zusammenhängen – und häufig mit dem Wettermoderator Jörg Kachelmann.

Da ist zunächst der Tanzauftritt der beiden im Fernsehen – der heute wohl in erster Linie Herrn Kachelmann peinlich sein dürfte. Aber da sind in erster Linie ihre unsäglichen Auftritte als “Gerichtsreporterin” für die “Bild” – (dies allein schon eine Peinlichkeit erster Güte für eine Frau, die sich selbst als Oberfrauenrechtlerin der Republik sieht.

Ergebnis dieser Tätigkeit waren eine Reihe von Zeitungsartikeln und Blogeinträgen der von vielen “Aschwa” Genannten, die sich spätestens nach ihres Fernsehoutings als einseitig Partei Nehmende wohlwollend nur noch als Realsatire einordnen lassen:

Sehen Sie die Bericht aus der Sendung Panorama gerne noch einmal an, er entlarvt die Feministin auf das Feinste und treibt dabei nicht nur der Kommentatorin ein süffisantes Lächeln ins Gesicht über so viel “Objektivität”:

Irgendwann reichte diese Realsatire dann dem Einen oder Anderen: zunächst einmal sicherlich Herrn Kachelmann selbst, dann aber auch seinem Strafverteidiger Johann Schwenn, der Schwarzer in den Zeugenstand holte und vorführte, dann seinem Medienanwalt Prof. Dr. Ralf Höcker, der diverse einstweilige Verfügungen auf Unterlassung gegen die neue “Bild”-Reporterin beantragte – und zuletzt dem Landgericht Köln, welches solche Unterlassungsentscheidungen “im Dutzend billiger”, wie der Volksmund so schön sagt, gegen Schwarzer erliess.

Die Einzelheiten kann man nachlesen, zusammengefasst auf der Internetseite der Kanzlei Prof. Dr. Höcker: (Klick)

Und irgendwie dachte ich, Alice Schwarzer sei zumindest in diesem Punkt lernbereit, denn sie erweckte den Eindruck, das Interesse am Kachelmann-Prozess und seinen Folgen verloren zu haben.

Aber weit gefehlt: als vor kurzem die ehemalige Gespielin des Wettermoderators und Nebenklägerin im Strafprozess über die Boulevardmedien (ganz vorweg die “Bunte”) öffentlich machte, dass sie von Herrn Kachelmann vor dem Landgericht Frankfurt/Main auf Schadensersatz in Anspruch genommen werde, da tauchte postwendend die Emanze wieder auf… und ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, als lasse ihre neue Pressemitteilung vom 06.07.2012 (Klick) erhebliche Selbstverletzungstendenzen erkennen; ich jedenfalls werde nicht den Fehler begehen, aus diese Blogeintrag zu zitieren, denn auch solche Zitate reichen im Zweifel aus, um in gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden, wenn der Originaltext abmahnfähig ist.

Und ich halte diesen Text für juristisch mehr als angreifbar; dabei sollte man doch von einer Frau, die sich selbst als Journalistin versteht, eigentlich erwarten können, dass sie die grundlegenden Techniken dieses Berufes beherrscht. Legt man solche Massstäbe an, dann verwundert der Text dann doch erheblich: da wird mal kurz die Presseerklärung zu einer mündlichen Urteilsbegründung, die keinerlei rechtliche Relevanz hat, mit einer schriftlichen Urteilsbegründung gleichgesetzt, da wundert man sich, dass nach Klageinreichung in einem Zivilverfahren das angerufene Gericht doch tatsächlich einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt usw. usw.

Darüber hinaus enthält der Text reihenweise Formulierungen, die sicherlich derzeit in der Kanzlei des Kollegen Prof. Dr. Höcker höchst aufmerksam gelesen werden – und die für mich den Eindruck erwecken, als wenn Alice Schwarzer demnächst erneut Post vom Landgericht Köln bekommen könnte und diese Post auch zumindest billigend in Kauf genommen hat.

Daneben allerdings ist auffallend, dass die Herausgeberin der nicht mehr sehr erfolgreichen “Frauenzeitschrift” “Emma” mit ihrer Argumentation, die Schadensersatzklage des Herrn Jörg Kachelmann gegen die ehemalige Nebenklägerin im Strafprozess diene in erster Linie der öffentlichen Stimmungsmache gegen diese und für das angekündigte Buch des Schweizer Unternehmers über den Prozess, nicht nur ziemlich abstruse Absprachen zwischen dem Kläger und dem Landgericht Frankfurt/Main konstruiert, sondern auch noch eine Meinung verbreitet, die seit einigen Wochen durch diverse Internetforen geistert. Sucht sich da jetzt etwa die Kämpferin für den Feminismus ihre Ansichten im Internet zusammen?

Juristen brauche ich nicht zu erklären, wie abwegig die Argumentation ist, der Termin zur mündlichen Verhandlung sei abgestimmt zum Zweck der Bücherwerbung: zunächst einmal war es nicht Jörg Kachelmann oder seine ihn dort vertretene Rechtsanwältin, die den Prozess und den Termin publik machte, sondern die ehemalige Nebenklägerin und nunmehrige Beklagte. Darüber hinaus liegt es nicht in der Hand eines Klägers, wie das Gericht seine Klage fördert und wann es einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Ein kurzes Nachfragen der Journalistin Schwarzer bei “Jemandem, der sich auskennt”, hätte ihr auch zu dieser Kenntnis verholfen – und damit zum Wissen um die Abwegigkeit ihrer Konstruktion.

Allerdings ist der Vorwurf der Promotion für ein Buch in Richtung des Herrn Kachelmann gerade in diesem Zusammenhang für “Aschwa” auch noch ein grandioses Eigentor, denn ihr Blogeintrag, in dem sie diesen erhebt, dient eigentlich nur einem Ziel: der Werbung für ein Buch, für welches sie das Vorwort geschrieben hat – und an dem sie deswegen sicherlich nicht ganz finanziell unbeteiligt ist. Ein bisschen besser sollte man seine Werbung schon machen, insbesondere dann, wenn man sich immer als moralische Leitbildgeberin inszeniert – oder schliesst da schlicht jemand von seinem unappetitlichen Verhalten auf andere?

Ich veröffentliche demnächst übrigens KEIN Buch – und die hiesigen Artikel darf man kostenfrei lesen.

Ich wünsche allen Lesern ein schönes Wochenende!

Photo: www.pixelio.de


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