Fachkaufmann – Verwaltung von Wohnungseigentum

Für Mitarbeiter aus Wohnungsbaugesellschaften, Immobilienverwaltern und auch Immobilienmaklern gibt es die Weiterbildung zum Fachkaufmann oder Fachkauffrau – Verwaltung von Wohnungseigentum.  Die Fachkaufleute für Verwaltung von Wohnungseigentum übernehmen im Rahmen der Haus- und Wohnungsbewirtschaftung qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben.

Aufgaben Fachkaufmann Verwaltung von Wohnungseigentum im Detail

Die Fachkaufleute für Verwaltung von Wohnungeigentum haben folgende Aufgaben:

  • Selbstständige Beurteilung und Bearbeitung von Rechtsfragen in Bezug auf allgemeines Immobilienrecht und Wohnungseigentumsrecht
    - Beurteilen von Vertragsinhalten
    - Beurteilung und Lösung von rechtlichen Problemen bei der Vermittlung von Grundstücken, Wohnungen und Geschäftsräumen
    - Bearbeitung von Problemen des Eigentums- und Besitzrechtes unter Berücksichtigung des Grundbuch-, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechtes
  • Übernahme von Aufgaben eines Wohnungseigentums- und Sondereigentumsverwalters im kaufmännischen und technischen Bereich
    - Durchführen von Besichtigungen
    - Gewinnung geeigneter Mieter oder Käufer
    - Ausarbeitung, Verhandlung und Abschluß von Kauf- oder Mietverträgen
    - Abwicklung von Kündigungen
    - Beratung von Käufern, Mietern und Eigentümergesellschaften, Versammlungen organisieren und durchführen
    - Abwicklung von Instandhaltungsarbeiten, Sicherung der langfristigen Vermietbarkeit der Objekte sichern
    - Erstellung und Organisation von Monats- und Jahresabrechnungen und Jahresberichten
    - Durchführung von Berechnungen zur Finanzierung und Wirtschaftlichkeit
  • Planung, Steuerung und Kontrolle der betrieblichen Abläufe und Zusammenhänge der Wohnungseigentumsverwaltung
    - Mitarbeit in Finanz-, Betriebs-, Mieten- und Baubuchhaltung
    - Abwicklung im Zahlungsverkehr
    - Mitwirkung an Jahresabschlüssen
    - Übernahme von Aufgaben im Personalwesen

Zulassungsvoraussetzung

© Robert Kneschke - Fotolia.com

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Um nach der Weiterbildung zum Fachkaufmann – Verwaltung von Wohnungseigentum zur Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer zugelassen zu werden sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Immobilienkaufmann oder Kaufmann in der Grundsstücks- und Wohnungswirtschaft mit anschließender zweijähriger Berufspraxis
  • eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen anerkannten kaufmännischen Beruf mit anschließender dreijähriger Berufspraxis
  • oder eine mindestens sechsjährige Berufspraxis in der Verwaltung von Wohnungseigentum

Inhalte der Weiterbildung

  •  Immobilienrecht allgemein
    - Arten der Willenserklärung
    - Recht der Stellvertretung mit Vollmacht, Duldungs- und Anscheinsvollmacht
    - Vertragsinhalte unter Berücksichtigung des allgemeinen Rechts und der allgemeinen Geschäftsbedingungen
    - Ansprüche aus Kauf-, Miet-, Dienst- und Werksverträgen einschließlich Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)
    - drohende und bereits eingetretene Anspruchsverluste
    - rechtliche Probleme bei der Vermittlung von Grundstücken, Wohnungen und Geschäftsräumen
    - Probleme des Eigentums- und Besitzrechts unter Berücksichtigung des Grundbuch-, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts
    - ausgewählte Apsekte des zivilprozessualen Verfahrensrechts
    - Probleme des Bau- und Bodenrechts sowie des Bauordnungsrechts des Bundes und der Länder
  • Wohnungseigentumsrecht (WEG)
    - Begründung von Wohnungseigentum und Inhalt sowie die Bedeutung von Teilungserklärungen
    - Bedeutung von Vereinbarungen und Gemeinschaftsordnung
    - Entstehung und Auflösung von Wohnungseigentümergemeinschaften
    - Die Inhalte und Rechtswirkungen von Veräußerungsbeschränkungen
    - Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern
    - Gebrauchsregelungen, rechtliche Wirkung und deren Inhalte
    - Verteilung von Einnahmen und Ausgaben, Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen
    - Das Recht auf Entziehung des Wohnungseigentums
    - Allgemeines Verfahrensrecht bei Rechtsstreitigkeiten in WEG-Angelegenheiten
  • Wohnungseigentum, Verwaltung
    - Die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Wohnungseigentums- und Sondereigentumsverwalters nach WEG, Verwaltervertrag und Teilungserklärung
    - Verwaltung von Sondereigentum und Mietobjekten
    - Eigentümerversammlungen
    - technische Aufgaben eines WEG-Verwalters
    - kaufmännische Aufgaben eines WEG-Verwalters
    - Zusammenarbeit mit Beiräten, Eigentümern und Mietern
    - Maßnahmen bei Übernahme von neuen Objekten in die Verwaltung
  • Volks- und Betriebswirtschaft
    - Unternehmensziele, betriebliche Steuerungsgrößen und Controllinginstrumente
    - Die betriebliche Organisationsstruktur und die personellen Voraussetzungen für den optimalen Einsatz
    - Marketing, strategisch und operativ
    - Die Finanzierung des Unternehmens und von Objekten unter Renditegesichtspunkten
    - Kosten- und Leistungsrechnung als Instrument der Unternehmenssteuerung
    - Rechtsformen von Unternehmen und die betriebsspezifische Auswahl
    - steuerrechtliche Fragen und Lösungswege
    - gesamtwirtschaftliche Zusammhänge

Dauer und Kosten

Die Weiterbildung zum Fachkaufmann – Verwaltung von Wohnungseigentum wird in der Regel in Teilzeit angeboten und kann bis zu 24 Monate dauern. Angeboten wird die Weiterbildung zum Beispiel an Bildungszentren der Industrie- und Handelskammern und einigen privaten Bildungsanbietern. Die Kosten für die Weiterbildung erfragen Sie bitte direkt bei den jeweiligen Anbietern.


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